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Berechnung der Kirchensteuer
Grundlage für die Bemessung der Kirchensteuer ist die staatliche Lohn und Einkommensteuer. Im Erzbistum Köln – wie auch in allen anderen Bistümern Nordrhein Westfalens – wird ein Zuschlag in Höhe von 9 Prozent von der festgesetzten Einkommensteuer erhoben. Hat der Steuerzahler Kinder, wird die Bemessungsgrundlage um Kinder- und Betreuungsfreibeträge vermindert. Anknüpfungspunkt ist die persönliche Einkommenssituation und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Der Steuertarif bewirkt, dass derjenige, der mehr verdient, auch mehr Einkommensteuer (und damit auch mehr Kirchensteuer) bezahlt.
Beispiele:

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