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„Berufsein­führung“.

so nennen sich die ersten drei Berufsjahre der Gemeinde- und Pastoralreferent/inn/en.

Die Berufsbezeichnung lautet in dieser Zeit „Gemeinde- oder Pastoral- assistent/in“.
Erst danach erfolgt die unbefristete Übernahme in den pastoralen Dienst,
verbunden mit der bischöflichen Beauftragung in einem feierlichen Gottesdienst
(zurzeit in jedem Jahr vier Gemeinde- und drei Pastoralreferent/inn/en).

 

Wir wollen mit der Berufseinführung erreichen, dass Theolog/inn/en bzw. Religionspädagog/inn/en

  • Seelsorger/innen werden,
  • sich  mit allen grundlegenden Fragen des beruflichen Handelns reflektiert auseinander setzen,
  •  eine solide berufliche Rollen- und Handlungssicherheit entwickeln,
  • sich im pastoralen Alltag zunehmend bewähren,

um nach drei Jahren in den unbefristeten Dienst pastoralen Dienst des Erzbistums eintreten zu können.   

Die Berufseinführung hat folgende Struktur:

  • Das erste Jahr (je nach Zugangsweg "Berufspraktisches Jahr" [GA] oder "Vorbereitungsdienst" [PA] genannt und streng genommen noch zur Ausbildung zu rechnen) wird als Jahrespraktikum durchgeführt und enthält neben der grundlegenden Ausbildung im Gemeindebereich auch die Schulausbildung. Das Ganze wird von einer/m Gemeinde- und einer/m Schulmentor/in begleitet. Neben der Arbeit in einem Seelsorgebereich und einer Schule gibt es aber noch etliche Bildungsveranstaltungen (Studientage und -wochen) für den jeweiligen gesamten Kursjahrgang sowie Exerzitien. Das Berufs­praktische Jahr bzw. der Vorbereitungsdienst endet mit der "Ersten Dienstprüfung, zweiter Teil". (Als erster Teil gilt der Studienabschluss.)
  • Das zweite und dritte Jahr, die eigentliche "Berufseinführung", wird an einer neuen Einsatzstelle, und zwar bereits an einer Planstelle verbracht, das bedeutet, dass die PA/GA für bestimmte pastorale Sachgebiete in einem Seelsorgebereich die Verantwortung übernehmen. Allerdings wird auch diese Zeit noch von einer/m Mentor/in begleitet und von etlichen Studientagen und -wochen, einem Supervisionsprozess und jährlichen Exerzitien ergänzt. Die Pastoralassistent/inn/en fertigen zudem noch einige schriftliche Arbeiten an.

    Am Ende der drei Jahre steht die Zweite Dienstprüfung und dann die feierliche bischöfliche Beauftragung für den unbefristeten Dienst im Erzbistum Köln.
 

Einstellungstermin
ist immer der 1. September.

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