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„Berufseinführung“.
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so nennen sich
die ersten drei Berufsjahre der Gemeinde- und Pastoralreferent/inn/en.
Die Berufsbezeichnung lautet in dieser Zeit „Gemeinde- oder Pastoral-
assistent/in“.
Erst danach erfolgt die unbefristete Übernahme in den pastoralen Dienst,
verbunden mit der bischöflichen Beauftragung in einem feierlichen Gottesdienst
(zurzeit in jedem Jahr vier Gemeinde- und drei Pastoralreferent/inn/en).
Wir wollen mit der Berufseinführung erreichen, dass Theolog/inn/en bzw.
Religionspädagog/inn/en
- Seelsorger/innen werden,
- sich mit allen grundlegenden Fragen des beruflichen Handelns reflektiert auseinander
setzen,
- eine solide berufliche Rollen- und Handlungssicherheit entwickeln,
- sich im pastoralen Alltag zunehmend bewähren,
um nach drei Jahren in den unbefristeten Dienst pastoralen Dienst des Erzbistums eintreten zu
können.
Die Berufseinführung hat folgende Struktur:
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Das erste Jahr (je nach Zugangsweg
"Berufspraktisches Jahr" [GA] oder
"Vorbereitungsdienst" [PA] genannt und streng genommen noch zur Ausbildung zu rechnen)
wird als
Jahrespraktikum durchgeführt und enthält neben der grundlegenden Ausbildung im
Gemeindebereich auch die
Schulausbildung. Das Ganze wird von einer/m Gemeinde- und einer/m Schulmentor/in
begleitet. Neben der Arbeit in einem Seelsorgebereich und einer Schule gibt es aber noch etliche
Bildungsveranstaltungen (Studientage und -wochen) für den jeweiligen gesamten Kursjahrgang sowie
Exerzitien. Das Berufspraktische Jahr bzw. der Vorbereitungsdienst endet mit der "Ersten
Dienstprüfung, zweiter Teil". (Als erster Teil gilt der Studienabschluss.)
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Das zweite und dritte Jahr, die eigentliche "Berufseinführung", wird an einer
neuen Einsatzstelle, und zwar bereits an einer
Planstelle verbracht, das bedeutet, dass die PA/GA für bestimmte pastorale Sachgebiete in
einem Seelsorgebereich die Verantwortung übernehmen. Allerdings wird auch diese Zeit noch von
einer/m Mentor/in begleitet und von etlichen Studientagen und -wochen, einem Supervisionsprozess
und jährlichen Exerzitien ergänzt. Die Pastoralassistent/inn/en fertigen zudem noch einige
schriftliche Arbeiten an.
Am Ende der drei Jahre steht die
Zweite Dienstprüfung und dann die feierliche
bischöfliche Beauftragung für den unbefristeten Dienst im Erzbistum Köln.
Einstellungstermin
ist immer der 1. September. |
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