die den Zeitraum zwischen Priesterweihe und Pfarrexamen umfasst, liegt im ersten Kaplansjahr
("Kaplan im Vorbereitungsdienst") noch in Händen des Priesterseminars, dann vom zweiten bis fünften
Kaplansjahr in den Händen der Abteilung Aus- und Weiterbildung des Generalvikariates.
Dieser Zeitraum ist in der Regel identisch mit dem Einsatz auf der ersten
Planstelle.
Die Berufseinführung besteht aus
folgenden Elementen:
- eine
Werkwoche im zweiten bis vierten Priesterjahr
Die Themen der drei Werkwochen sind zweimal vorgegeben (Geistliche Leitung, Liturgie) und
einmal frei wählbar.
- ein bis zwei
Pastoraltage pro Jahr
-
Praxisbegleitung im zweiten Priesterjahr
Sie findet in Form einer Gruppensupervision statt und dient der Reflexion des
pastoralen Handelns und der Aufarbeitung schwieriger seelsorglicher Situationen.
- Jährliche
Exerzitien
Die Exerzitien können allein oder als Weihejahrgangsgruppe belegt werden.
-
Der
Abschluss der Berufseinführung im fünften Dienstjahr
hat folgende Elemente:
Abschluss der Berufseinführung und Pfarrexamen
Voraussetzung für die Zulassung
zum Pfarrexamen, das die zweite Bildungsphase (Berufseinführung) abschließt,
ist die regelmäßige Teilnahme an den vorgegebenen Weiterbildungsmaßnahmen (Werkwochen und
Praxisbegleitung) und den Exerzitien.
Zum
Pfarrexamen gehören:
- die
schriftliche Hausarbeit
hat den Charakter einer
Praxisreflexion. Ihr
Thema kommt aus dem Bereich der eigenen pastoralen Praxis und ist frei wählbar. Der
Verfasser soll mit dieser Arbeit den Nachweis erbringen, dass er fähig ist, die pastorale Situation
einer Gemeinde bzw. eines Arbeitsfeldes auf dem Hintergrund gesellschaftlicher und
gesamtkirchlicher Bedingungen zu erfassen, theologisch zu durchdenken und pastorale Konsequenzen zu
entwickeln. Die Arbeit wird einem Rezensenten zur Begutachtung vorgelegt, der ein Votum über die
Annahme oder Ablehnung der Arbeit abgibt.
- das
Kolloquium
findet mit dem Rezensenten der Hausarbeit und dem Leiter der H.A. Seelsorge-Personal statt.
Der Verfasser erfährt hierbei die Beurteilung seiner Arbeit und hat Gelegenheit, seine Arbeit zu
erläutern. Der Generalvikar entscheidet danach über die Annahme der
Arbeit.
- die
begutachtete pastorale Einzelaufgabe
aus dem Bereich der Verkündigung (Beispiele: Predigt, Kinderkatechese, Eltern-. oder
Katechetenabend i. R. der Sakramentenkatechese, Besondere Gottesdienstgestaltung,
Bildungsabend, Religionsunterrichts- oder Schulkonktaktstunde) wird begutachtet durch den
zuständigen Referenten der H.A. Seelsorge-Personal und einer Fachperson aus dem entsprechenden
Bereich.
Das
Personalführungsgespräch
erfolgt an der Schnittstelle zwischen erster und zweiter Kaplansstelle.
Es wird geführt von dem Leiter der H.A. Seelsorge-Personal, dem dienstvorgesetzten Pfarrer
und dem Kaplan.
Dieses Gespräch reflektiert die Entwicklung in der Berufseinführung, insbesondere die
Charismen und die inzwischen erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, und nimmt die weitere
persönliche Entwickung und die zukünftigen Einsatzfelder in den Blick.
Der
Kurs „Abschluss der Berufseinführung“
ist zeitlich und inhaltlich zweiteilig:
Im seinem
1. Teil - mit einem zeitlichen Umfang von
drei zusammenhängenden Wochen - reflektiert er theologisch die bisherige pastorale
Praxis.
Die
Themen der ersten beiden Wochen sind vorgegeben, das Thema der dritten Woche ist frei
wählbar.
Dieser Teil beginnt in der Regel in der letzten Woche vor den Sommerferien in NRW.
Er findet statt in einem Tagungshaus außerhalb des Erzbistums Köln.
Der
2. Teil besteht in einer - zu einem späteren Zeitpunkt und an anderem Ort
stattfindenden
- Exerzitienwoche.
Auskünfte
zur Berufseinführung der Kapläne bei dem für diesen Bereich verantwortlichen
Referenten im Erzbischöflichen Generalvikariat:
Pfr. Dr. Peter Seul
Erzbischöfliches Generalvikariat
Abt. 520 Aus- und Weiterbildung Pastorale Dienste
50606 Köln
Tel. 0221/ 1642-1379
Fax 0221/ 1642-1428