Teilnehmerbeitrag und Ausfallgebühren
1. Bei allen unseren Weiterbildungskursen wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben.
2. Für welche Kurse - für welche Kurse nicht?
Der Begriff "Weiterbildungskurse" meint Kurse in der 3. Bildungsphase (= Fort- und Weiterbildung) der Pastoralen Dienste, die freiwilligen Charakter haben.
Eingeschlossen sind Weiterbildungskurse für Küster/innen und Pfarramtssekretärinnen.
Von Teilnehmerbeiträgen frei sind damit alle Kurse, die in der 2. Bildungsphase (Berufseinführung der Kapläne, GA, PA) stattfinden - gleichgültig ob verpflichtend oder fakultativ - und Kurse, die in der Weiterbildungsphase verpflichtenden Charakter haben (etwa der Intervallkurs für Priester "Einführung und Begleitung in das Pfarramt").
Ferner bleiben bestimmte Kurse frei von einem Teilnehmerbeitrag, die in irgendeiner Weise einen "besonderen Charakter" haben. Hierzu zählen etwa der "Tag aller pastoralen Dienste" und die "Besonderen Seminartage" (nach 10, 20, 30 Jahren)
3. Wie hoch ist der Teilnehmerbeitrag?
Der Teilnehmerbeitrag für den Regelfall (sog. "Regel-Teilnehmerbeitrag") ist zurzeit auf € 12,50 pro Teilnehmertag festgelegt.
Mit "Teilnehmertag" ist ein voller Tag mit Übernachtung im Rahmen einer Internatsveranstaltung gemeint.
Der Teilnehmerbeitrag für Internatsveranstaltungen, bei denen Kursteile unter einem vollen Tag bleiben, oder für Tagesveranstaltungen wird anteilmäßig berechnet.
Bei langfristigen Kursen werden Teilnehmerbeiträge gemäß individueller Kalkulation erhoben.
Bei jedem Kurs ist vermerkt, ob und in welcher Höhe ein Teilnehmerbeitrag zu zahlen ist.
4. Wie wird die Bezahlung des Teilnehmerbeitrags geregelt?
Bei Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst wird der Teilnehmerbeitrag per Lastschriftverfahren oder Rechnung erhoben.
Zeitpunkt: Der Teilnehmerbeitrag wird in der Regel 5 Wochen vor Kursbeginn erhoben.
Bei Küstern und Pfarramtssekretärinnen sowie bei Kursteilnehmern, die nicht unmittelbar zu unserer Zielgruppe gehören, und bei einzelnen anderen Kursen wird der Beitrag i.d.R. im Kurs selber erhoben.
5. Wann wird eine Ausfallgebühr erhoben?
Wenn durch Abmeldung oder Fernbleiben ein Kursplatz frei bleibt, wird der eingezahlte Teilnehmerbeitrag in eine Ausfallgebühr gleicher Höhe umgewandelt. Bei kostenfreien Kursen wird eine analoge Gebühr berechnet.
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Abmeldung für den sich Abmeldenden kostenneutal bleibt, ist einheitlich auf fünf Wochen vor Kursbeginn festgelegt.
ACHTUNG: Ausfallgebühren werden unabhängig vom Grund einer Abmeldung oder Nicht-Teilnahme am Kurs erhoben. |