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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Stabsabteilung Recht


Die Stabsabteilung Recht hat die Aufgabe, den Erzbischof, den Generalvikar und die Bistumsverwaltung in allen relevanten Rechtsangelegenheiten und Gebieten mit Ausnahme des Arbeitsrechts zu beraten. Wo erforderlich, erfolgt in diesen Bereichen auch die Vertretung nach außen durch die Stabsabteilung Recht.
Den Kirchengemeinden steht sie in Grundsatzfragen, insbesondere bei Sachverhalten mit staatskirchenrechtlichem Bezug,
zur Beratung und zur Begleitung gerichtlicher Verfahren zur Verfügung.

Der Stabsabteilung Recht sind zudem die Aufgaben des Erzbischöflichen Generalvikariates als kirchlicher Behörde im Sinne des StiftungsG Nordrhein-Westfalen und als kirchliche Stiftungsaufsichtshörde im Sinne der StiftO EBK übertragen.


Die Stabsabteilung Recht wird geleitet von Frau Justitiarin Dr. Daniela Neumann.



Hier erreichen Sie uns:

Erzbischöfliches Generalvikariat
Stabsabteilung Recht
Marzellenstraße 32
50668 Köln



 


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