Kirchliche Arbeitsgerichte
sind eingerichtet zur erstinstanzlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten
-
im Bereich der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
und der diese ergänzenden Ordnungen.
- im Bereich der KODA-Ordnungen (KODA-O),
d.h. für die kirchlichen Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertrags- und Tarifrechts.
Eine Zuständigkeit besteht allein auf diesen Gebieten. Eine Normenkontrolle findet nicht statt.
Rechtsgrundlage ist die von der Deutschen Bischofskonferenz erlassene Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO - entsprechend den Anforderungen, die rechtsstaatlich zu stellen sind an unabhängige Gerichte.
Instanzen
- Köln ist Sitz eines diözesanen MAVO-Gerichts erster Instanz, das zuständig ist für den Bereich der im Erzbistum Köln geltenden MAVO, sowie eines interdiözesanen KODA-Gerichts erster Instanz, das zuständig ist für den KODA-Bereich NW.
- Für die übrigen deutschen Bistümer sind ebenfalls kirchliche Arbeitsgerichte erster Instanz eingerichtet, teils diözesan und teils interdiözesan: Eine Übersicht finden Sie hier...
- Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof mit Sitz in Bonn ist errichtet als zweite (Revisions-)Instanz für die kirchlichen Arbeitsgerichte. Die Anschrift finden Sie hier...
Die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO
ist mit besonderer Bevollmächtigung des Apostolischen Stuhls in Kraft gesetzt worden von der Deutschen Bischofskonferenz: erstmals zum 01. Juli 2005 für zunächst fünf Jahre, in überarbeiteter Form unbefristet seit dem 01. Juli 2010.
Durch die Einführung der KAGO abgelöst ist das frühere System von Schlichtungsstellen im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung. Eine grafische Übersicht finden Sie hier: sie zeigt die verschiedenen Wege nach der Neuordnung...