Schieds- und Einigungsstelle des Erzbistums Köln

Die Schieds- und Einigungsstelle des Erzbistums Köln

dient einer außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten,

  • die einzelne (natürliche oder juristische) Personen mit kirchlichen Einrichtungen haben,

    oder

  • die kirchliche Einrichtungen untereinander haben.

Rechtliche Grundlage sind die Dekrete 148-150 der Kölner Diözesansynode von 1954.

Teils ist in kirchlichen Dienstverträgen - bei Führungskräften - ausdrücklich vereinbart, dass Meinungsverschiedenheiten der Schieds- und Einigungsstelle angetragen werden sollen.

Zu erreichen ist die Schieds- und Einigungsstelle über ihren Vorsitzenden.

Vorsitzender der Schieds- und Einigungsstelle

Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Pauli

Kanzlei Lenz und Johlen

Gustav-Heinemann-Ufer 88

50968 Köln

Website: https://lenz-johlen.de/