Muster zur Erstattung von Kirchensteuer bei Abfindungszahlungen
Mit der Kirchensteuer leistet jedes Kirchenmitglied einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. Wir wissen diesen zu schätzen und bedanken uns hierfür.
Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet für viele Menschen ein einschneidendes Ereignis im Leben, das alle treffen kann. Gerade in dieser Ausnahmesituation wollen wir die finanziellen Folgen für die Betroffenen mildern.
Nahezu alle evangelischen Landeskirchen und die katholischen (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen erstatten bei Abfindungszahlungen auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer.
Der Erlassantrag kann unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei Ihrer Landeskirche oder Ihrem (Erz)Bistum gestellt werden. Selbstverständlich werden alle Erlassanträge unter Beachtung des Steuergeheimnisses bearbeitet. Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie auch in den Rechtsbehelfsbelehrungen des Einkommensteuerbescheids finden.
Die Erstattung erfolgt durch die jeweilige Landeskirche oder das jeweilige (Erz)Bistum. Das Finanzamt erhält hierüber eine Mitteilung.
Für weitere Informationen zum Antragsverfahren im Erzbistum Köln oder bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen unter den nebenstehend angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Um Ihnen den Antrag zu erleichtern, können Sie auf das beigefügte Formular zurückgreifen.
Muster zur Erstattung von Kirchensteuer bei Abfindungszahlungen
Marzellenstraße 32
50668 Köln