Erstattung von Kirchensteuer bei Abfindungszahlungen

Erstattung von Kirchensteuer bei Abfindungszahlungen

Mit der Kirchensteuer leistet jedes Kirchenmitglied einen wichtigen und wert­vollen Beitrag zur Finan­zierung der kirch­lichen Aufgaben. Wir wissen diesen zu schätzen und bedanken uns hierfür.

Der Verlust des Arbeits­platzes bedeutet für viele Menschen ein einschnei­dendes Ereignis im Leben, das alle treffen kann. Gerade in dieser Ausnahme­situa­tion wollen wir die finan­ziellen Folgen für die Betroffenen mildern.

Nahezu alle evangelischen Landes­kirchen und die katholischen (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen erstatten bei Abfindungs­zahlungen auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer.

Zum Verfahren

Der Erlassantrag kann unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei Ihrer Landeskirche oder Ihrem (Erz)Bistum gestellt werden. Selbstverständlich werden alle Erlassanträge unter Beachtung des Steuergeheimnisses bearbeitet. Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie auch in den Rechtsbehelfsbelehrungen des Einkommensteuerbescheids finden. 

Die Erstattung erfolgt durch die jeweilige Landeskirche oder das jeweilige (Erz)Bistum. Das Finanzamt erhält hierüber eine Mitteilung.

Für weitere Informationen zum Antragsverfahren im Erzbistum Köln oder bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen unter den nebenstehend angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Um Ihnen den Antrag zu erleichtern, können Sie auf das beigefügte Formular zurückgreifen.

Musterantrag

Muster zur Erstattung von Kirchensteuer bei Abfindungszahlungen

Ansprechpartner bei Fragen zur Kirchensteuer

Jürgen Lausch
Hauptabteilung Finanzen
Abteilung Planung, Controlling, Steuern

Marzellenstraße 32
50668 Köln