Wahl | Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats

Die Amtszeit des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates beträgt fünf Jahre. Wiederberufungen und Wiederwahl sind zulässig.

Die von den Kirchenvorständen benannten Wahlpersonen stammen aus 21 Wahlbezirken. Diese ergeben sich aus der Dekanatsstruktur im Erzbistum Köln. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die verschiedenen Regionen des Erzbistums mit Vertretern im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vertreten sind.

Die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats übernehmen die Funktion ehrenamtlich und stehen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche. Mit ihrem Sachverstand und ehrenamtlichen Engagement tragen sie wesentlich zum Wirken der Kirche in der Zukunft bei und können den anstehenden Wandel aktiv mitgestalten.

Wahlordnung

Die im November 2019 in Kraft getretene neue Wahlordnung stärkt die Transparenz und sichert die Teilhabe von Getauften und Gefirmten aus allen Regionen an Entscheidungen über Finanzfragen des Erzbistums. Alle Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln sind im Vorfeld der jeweils anstehenden Wahlen aufgefordert, geeignete Personen für die Kandidatur vorzuschlagen. Die Kandidaten sollen in der Gemeinschaft der Kirche stehen und über Erfahrung in wirtschaftlichen Fragen und weltlichem Recht verfügen.

Die Wahlordnung sieht vor, mindestens die doppelte Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen, wie Mitglieder gewählt werden. Die in fünf Wahlbezirken aufgestellten Kandidierenden sollen jeweils zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen bestehen.

Wahl 2022

Die letzte Wahl zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat erfolgte am 22. Januar 2022. Bei der aufgrund der Corona-Pandemie erstmals digital durchgeführten Abstimmung wurden 21 der 27 Mitglieder von 137 Wahlpersonen gewählt. Die Wahl entfiel auf 16 Männer und 5 Frauen, die diesem Gremium für fünf Jahre angehören werden. Die Wahlbeteiligung lag bei 41%. Insgesamt kandidierten 43 Frauen und Männer für ein Amt in diesem Gremium. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Rates war am 26. März 2022. Die nächste Wahl steht turnusgemäß im Jahr 2027 an.

Häufig gestellte Fragen zur Wahl zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

Was ist Sinn und Zweck des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates?

Als Beratungs- und Entscheidungsgremium für Finanzfragen stellt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat die breite Mitwirkung von Katholiken aus den Kirchengemeinden an den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Erzbistums sicher. In dem Gremium beraten und entscheiden die gewählten Vertreter aus den Kirchengemeinden über Finanz- und Vermögensfragen des Erzbistums. Sie wirken so daran mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht zu verwenden.

Was sind seine Aufgaben? 

Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat obliegt:

  • die Beschlussfassung über den vom Ökonomen aufgestellten gemeinsamen Wirtschaftsplan der Erzdiözese und des Erzbischöflichen Stuhls auf der Grundlage der vom Erzbischof vorgegebenen Eckpunkte und Richtlinien (c. 493 Hs 1 CIC).
  • die Prüfung und Feststellung des gemeinsamen Jahresabschlusses der Erzdiözese und des Erzbischöflichen Stuhls (cc. 493 Hs 2, 494 § 4 CIC);
  • die Entlastung des Ökonomen, nachdem dieser dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat Rechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr gelegt hat (c. 494 § 4 CIC);
  • die Wahl des Abschlussprüfers und Festlegung von Prüfungsschwerpunkten.
  • Beschlussfassung über den Kirchensteuer-Hebesatz gem. § 4 Abs. 1 Kirchensteuerordnung für die Erzdiözese Köln (nordrhein-westfälischer Gebietsteil) und § 2 Abs. 4 Kirchensteuerordnung für die Erzdiözese Köln (rheinland-pfälzischer Gebietsteil) in den jeweils geltenden Fassungen;
  • die Entscheidung über Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer gemäß den Kirchensteuerordnungen der Erzdiözese Köln.
  • Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat obliegt das Vorschlagsrecht gegenüber dem Erzbischof, welche Mitglieder des Kirchensteuer-und Wirtschaftsrates dem Vermögensrat angehören sollen (Art. 18).

Wie häufig tagt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat?

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat tagt regelmäßig zweimal pro Jahr. Zusätzlich können zu wichtigen Fragestellungen von bistumsweiter Bedeutung, die auch die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bistums betreffen, Sondersitzungen einberufen werden.

Warum sollte ich mich als Kandidat/-in für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat aufstellen lassen?

Das Erzbistum Köln hat zuallererst einen pastoralen Auftrag und dafür ist ein lebendiger Glaube die wichtigste Voraussetzung. Dazu bedarf es der Mitwirkung möglichst vieler Getaufter und Gefirmter, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Im gesamten Wirken der Kirche fallen dabei auch ganz praktische Aufgaben an. Die sorgfältige Planung, Steuerung und Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten ist in diesem Kontext von besonders hoher Relevanz. Als Mitglied im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat können Sie mit Ihrer Expertise in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen dazu beitragen, dass die der Kirche anvertrauten Gelder transparent, verantwortungsvoll und sachgerecht eingesetzt werden. Sie erwartet im Rahmen dieses Engagements eine vielseitige Tätigkeit, die von der Beratung über Projekte und Investitionen bis hin zu Fragen des Risikomanagements reicht.

Welche Aufgaben haben die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates?

Die Vorbereitung der Entscheidungen im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat erfolgt primär in verschiedenen Ausschüssen. Im Prüfungsausschuss findet z.B. eine intensive Auseinandersetzung mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss statt. Weiter werden dort Berichte zur internen Revision oder zum Risikomanagement geprüft.

Im Wirtschaftsplanausschuss erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln. In diesem Rahmen wird über die Planungen der verschiedenen Funktionsbereiche sowie über Projekte und Investitionen beraten. Auch die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Erzbistums wird in diesem Ausschuss in besonderem Maße in den Blick genommen.

Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates bilden auch den Vermögensrat. Ein Schwerpunkt dessen Arbeit liegt in der Beratung und Beschlussfassung über Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden.

Wie viel Zeit sollte man als Mitglied im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat für sein Engagement einplanen?

Der zeitliche Einsatz variiert stark mit einem Engagement in einem der Ausschüssen oder dem Vermögensrat. So können zusätzlich zu den zwei regulären Sitzungen des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates weitere Termine hinzukommen. Während der Prüfungs- und Erlassausschuss in der Regel einmal pro Jahr tagen und der Wirtschaftsplanausschuss an mindestens zwei Terminen zusammenkommt, treffen sich die Mitglieder des Vermögensrates in der Regel monatlich. Wenn darüber hinaus Beratungen notwendig werden, finden diese inzwischen teilweise auch in digitalen Formaten statt.

Welche Voraussetzungen brauche ich, um für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat zu kandidieren?

Die Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese tätigen Organe gibt folgende Vorgaben:

Die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates sollen

  • in der uneingeschränkten Gemeinschaft der Kirche stehen,
  • sich durch Integrität auszeichnen,
  • Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität aufweisen und
  • über wirkliche Erfahrung in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht verfügen.

Damit ist nicht gemeint, dass der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ein Rat aus „Wirtschaftsweisen“ sein soll, doch zeigt sich, dass die Diversität unterschiedlicher Kompetenzen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder sich zu einem sehr kompetenten Gremium zusammenfügen.

Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates dürfen nicht hauptberuflich im kirchlichen Dienst stehen.

Wo kann ich mich melden, wenn ich für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat kandidieren will?

Das Vorschlagsrecht zur Aufstellung von Kandidierenden liegt bei den Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten der Kirchengemeinden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Kandidatur an Ihren örtlichen Pfarrer oder sprechen Sie ein anderes Ihnen bekanntes Mitglieder dieser Gremien an.

Bis wann muss ich mich als Kandidat für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat melden?

Eine Information zum nächsten Wahltermin und zum Prozedere der Kandidatensuche für die Seelsorgebereiche erfolgt rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2027.

Kann ich auch jemand anderen als Kandidaten für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vorschlagen?

Wenn Sie kompetente Personen kennen, die die Kriterien erfüllen, freut sich das Erzbistum Köln, wenn Sie diese Personen gezielt ansprechen, um sie als Kandidierende für die nächste Wahl zu gewinnen. Dabei möchten wir in gleicher Weise Frauen und Männer in den Blick nehmen, damit sich die Mindestzahl der Kandidierenden pro Wahlbezirk jeweils zur Hälfte aus Frauen und Männern zusammensetzt.

An wen muss der Seelsorgebereich die Vorschläge für Kandidaten melden?

Die Benennung der Kandidaten für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat muss durch den kanonischen Pfarrer erfolgen. Sie geht an folgende Adresse:

Erzbischöfliches Generalvikariat Köln
Geschäftsstelle für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat in der Hauptabteilung Finanzen
Marzellenstraße 32
50668 Köln

E-Mail: finanzen@erzbistum-koeln.de

Welche Informationen sollten der Meldung beiliegen?

Der Vorschlag für einen Kandidierenden muss den Namen der Person, die Angabe von Alter und Beruf und eine ladungsfähige Anschrift umfassen. Darüber hinaus wird die schriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person benötigt.

Warum wird der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat durch Wahlpersonen gewählt?

Die Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates erfolgt durch ein indirektes Wahlsystem mittels Wahlpersonen. Die Wahlpersonen werden durch die gewählten Kirchenvorstände bestimmt und repräsentieren die Gesamtheit der Kirchenmitglieder. Indem sich die Kandidierenden den Wahlpersonen persönlich in einem geordneten Verfahren vorstellen, ermöglich diese Form des Wahlsystems eine strukturierte und faire Meinungsbildung über die Kandierenden und bietet ein hohes Maß an Rationalität in der Entscheidungsfindung.

Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich als Wahlfrau/ Wahlmann aufstellen zu lassen?

Die wesentliche Voraussetzung für eine Wahlfrau bzw. einen Wahlmann ist es, dass sie das Vertrauen des Kirchenvorstands besitzt, der sie/ihn bestimmt hat und am Wahltag zeitlich verfügbar ist. Am Wahltag wird es dann darum gehen, mit Gespür und Menschenkenntnis sich eine Meinung zu den zur Wahl stehenden Kandidierenden zu bilden und eine Wahl zu treffen.

Wie umfangreich sind die Aufgaben der Wahlfrauen/ Wahlmänner?

Die Wahl zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat findet an einem festen Wahltag statt. Zur Anmeldung und zur praktischen Durchführung wird es rechtszeitig vor dem nächsten Wahltag detaillierte Informationen geben.

Wer benennt die Wahlpersonen? Wie viele Wahlpersonen darf mein Seelsorgebereich aufstellen? 

Die Wahlordnung legt fest, dass die Wahlpersonen durch die Kirchenvorstände eines jeden Seelsorgebereichs benannt werden (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).

Die Anzahl der von einem Seelsorgebereich zu benennenden Wahlpersonen ist abhängig von der Anzahl der Kirchenmitglieder:

  • Seelsorgebereiche mit bis zu 7.500 Kirchenmitgliedern: 1 Wahlperson
  • Seelsorgebereiche mit 7.501 bis 15.000 Kirchenmitgliedern: 2 Wahlpersonen
  • Seelsorgebereiche mit mehr als 15.000 Kirchenmitgliedern: 3 Wahlpersonen.

Das Verfahren der Benennung in den Seelsorgebereichen ist in der Wahlordnung nicht näher geregelt, um der Unterschiedlichkeit der Seelsorgebereiche Rechnung zu tragen. Die Seelsorgebereiche sind somit frei, das Verfahren der Benennung eigenständig festzulegen.

Bis wann müssen die Wahlmänner und Wahlfrauen benannt werden?

Die Wahlpersonen müssen bis spätestens drei Monate vor dem Wahltag benannt werden. Eine Information zum nächsten Wahltermin und zur Kandidatensuche erfolgt rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2027.

An wen muss der Seelsorgebereich die Vorschläge für Kandidaten melden?

Die Benennung der Wahlpersonen muss durch den kanonischen Pfarrer erfolgen. Sie geht an folgende Adresse:

Erzbischöfliches Generalvikariat Köln
Geschäftsstelle für den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat in der Hauptabteilung Finanzen
Marzellenstraße 32
50668 Köln

E-Mail: finanzen@erzbistum-koeln.de

Welche Informationen sollten der Meldung beiliegen?

Die Meldung muss den vollen Namen und die ladungsfähige Adresse der benannten Wahlpersonen in Textform umfassen.