Ein Band der Generalviakriatsprotokolle
158 dicke Bände, die teilweise an die 1000 Blätter enthalten, bis zu 20 cm dick sind und
lückenlos die Zeit von 1662 bis 1825 dokumentieren – was mag sich hinter solchen Wälzern
verbergen? In den letzten Folgen „Schätze des Archivs“ wurden Archivalien aus dem
Historischen Archiv des Erzbistums vorgestellt, die unterschiedlichen Jahrhunderten entstammen und
bedeutsam, spannend, kurios, bunt oder einfach interessant, in jedem Fall aber als historische
Quelle wichtig sind. In diesem Sinne ließe sich die Artikelserie beliebig weiter fortsetzen, bietet
das Historische Archiv mit seinen 6 Regalkilometern Unterlagen aus 12 Jahrhunderten seit dem Jahre
942 doch schier unendlich viele Schätze. In der letzten Folge dieser Serie sollen nun die 158 Bände
der Generalvikariatsprotokolle vorgestellt werden, weil sie das Herzstück der Kölner
Bistumsverwaltung des 17. bis frühen 19. Jahrhunderts bildeten.
Während die weltliche Verwaltung des Kurfürstentums Köln von den entsprechenden, meist in
Bonn ansässigen Behörden wahrgenommen wurde, war der Generalvikar in Köln für die geistliche
Verwaltung des Erzbistums zuständig. In ihren Protokollen ließen die Generalvikare zahlreiche
Amtshandlungen wie die Erteilung von Dispensen und Approbationen etwa für geistliche Weihen,
kirchliche Ämter, Eheschließungen, Stiftungen, Kapellen-, Bruderschaftsgründungen und vieles mehr
tageweise und sehr sorgfältig vermerken. Das alleine erklärt aber nicht den Umfang der meisten
dieser Bände, der vielmehr durch Aktenanhänge zustande kam. In den Anhängen finden sich Notizen,
Gesuche und Anlagen zu den aufwendigeren Fällen. Alle diese Papiere – im Vergleich zu den
heutigen Aktenmengen eher wenig Material – sind zusammen mit den eigentlichen
Protokolleintragungen erst nach Abschluss eines Jahres zu solch voluminösen Bänden gebunden worden.
Länger als das alte Erzbistum Köln selbst bestand, führte man die Serie der
Generalvikariatsprotokolle fort: Nachdem in napoleonischer Zeit 1801 das Erzbistum im
Linksrheinischen aufgehoben worden war, legte die Generalvikariatsverwaltung zunächst in Arnsberg,
dann im heutigen Köln-Deutz weitere Protokollbände bis 1825 an, die sich nunmehr ausschließlich auf
den rechtsrheinischen Teil der alten Diözese bezogen.
Die Bedeutung der Generalvikariatsprotokolle ergibt sich aus den reichhaltigen Sach- und
Personalinformationen, der lückenlosen Überlieferung und dem weiten Geltungsbereich, der sich auf
das gesamte alte Erzbistums erstreckte, also vom Hochsauerland bis zu den Ardennen im heutigen
Belgien und vom Niederrhein bis in die Eifel. Unter mancherlei Aspekten wurden die
Generalvikariatsprotokolle schon untersucht und ausgewertet, doch ist man möglicherweise erstaunt
zu hören, dass sie in wesentlichen Teilen noch als unerforscht gelten können. Auch in Unterlagen,
die schon mehrere hundert Jahre alt sind, gibt es also noch manchen unentdeckten Schatz zu
entdecken und zu heben.
Joachim Oepen