„Man schreibe die Buchstaben Alpha und Omega auf einen Zettel, der in eine Kugel aus Wachs
eingeschlossen werden soll, und nehme eine andere Kugel aus Wachs, jener in Form und Größe ähnlich,
aber ohne Einschluss eines Zettels. Diese beiden Kugeln sol-len in ein Säckchen eingeschlossen
werden und auf den Altar gelegt werden …“ In die-sem Verfahren, dessen seltsam
kompliziert anmutende Regelungen hier ausschnittswei-se zitiert sind, ging es im Jahre 1212 um die
Bestellung eines neuen Pfarrers für die Kölner Stadtpfarrei St. Kolumba.
Anders als heute war es im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit alles andere als
selbst-verständlich, dass die Pfarrer vom Erzbischof ernannt wurden, der noch im 18. Jahrhun-dert
nur ca. 40 von 900 bis 1000 Pfarreien seines Bistums frei besetzen konnte. In den anderen waren es
Adlige, Stifte, Klöster oder bisweilen auch Pfarrangehörige, die auf Grund des Patronatsrechtes den
jeweiligen Pfarrer bestimmten. St. Kolumba gehörte zu jenen sieben Kölner Pfarrgemeinden, in denen
ein selbstbewusstes, wirtschaftlich und politisch einflussreiches Bürgertum im Verlauf des
Mittelalters ein Pfarrerwahlrecht durchsetzen konnte. Der Weg dahin war weit, hatte zunächst doch
der Kölner Dom-propst das Recht der Pfarrerernennung inne gehabt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts
hö-ren wir für St. Kolumba erstmals, dass nun auch die Pfarrangehörigen ihre Mitwirkung an der
Bestellung eines Seelsorgers einforderten. Ausgangspunkt hierfür war das finan-zielle Engagement
der Bürger beim Bau von Kirche und Pfarrhaus sowie für den Le-bensunterhalt des Küsters. Das
Ergebnis der Streitigkeiten zwischen Pfarrangehörigen und dem Kölner Dompropst war ein Vergleich,
über den man die hier gezeigte Urkunde aus dem Jahre 1212 ausstellte. Wie im Mittelalter weithin
üblich, wurde sie auf Perga-ment niedergeschrieben und von den handelnden Parteien besiegelt: Die
anhängenden roten Wachssiegel stammen vom Kölner Domkapitel und von Dompropst Engelbert von Berg,
dem späteren Erzbischof (1216-1225). Für die Pfarrangehörigen, die selbst kein eigenes Siegel
führten, steht als drittes das Kölner Stadtsiegel.
Das sich aus diesen Abmachungen ergebende Wahlrecht der Pfarrangehörigen von St. Kolumba
blieb im Wesentlichen bis in die ersten Jahre des 19. Jahrhunderts bestehen. Dabei muss man sich
klarmachen, dass es sich um alles andere als eine demokratische Wahl im heutigen Sinne handelte,
schon weil die Masse der Pfarrangehörigen von der Pfarrerbestellung ausgenommen war, die vielmehr
der reichen bürgerlichen Führungs-schicht vorbehalten war. Auch wenn man den Vergleich von 1212 in
seiner kasuisti-schen Kompliziertheit aus heutiger Sicht vielleicht belächeln wird, verdeutlicht er
doch die weit zurückreichende Vorgeschichte moderner Wahlverfahren, die sich nicht zuletzt auf das
kirchliche Umfeld zurückführen lassen. Damit ist diese Urkunde eine wichtige Quelle zur Kölner
Stadt- und Kirchengeschichte, und dokumentiert zudem in herausra-gender Weise die Geschichte
unserer demokratischen Kultur.
Joachim Oepen