Vom Rollen und Wälzen. Mittelalterliche Pergamentrotuli im Archiv
2,30m langer Rotulus aus St. Severin in Köln, 1331
Wer kennt nicht entsprechende Szenen aus Mittelalter-Filmen oder von Mittelaltermärkten, bei denen
der Darsteller eine Rolle hervorholt und etwas daraus verkündet oder zitiert? Als typisch
mittelalterlich mag dabei insbesondere die Form erscheinen, in der das Schriftgut als Rolle
komponiert ist. Tatsächlich gibt es solche mittelalterlichen Rotuli, wie sie mit dem lateinischen
Fachbegriff bezeichnet werden; aber zahlenmäßig haben sie im Vergleich zu Urkunden und Amtsbüchern
keine große Bedeutung. So sind in den Beständen des Historischen Archivs neben ca. 5.000 Urkunden
gerade mal acht Rotuli zu finden. Diese Zahlenverhältnisse spiegeln wider, dass sich diese
Kompositionsform von Schriftgut im Mittelalter eigentlich schon überlebt hatte: In der Antike
entstanden und gebräuchlich, kannte seit der Spätantike man den Kodex als einen gebundenen Block
von Bögen, meist aus Pergament. Solche eine Buchform war schlichtweg leichte handhabbar, und
insofern stellt der Siegeszug des gebundenen Buches eine ähnlich ein-schneidende mediale Neuerung
dar wie Jahrhunderte später zunächst der Buchdruck sowie in unserer Zeit die EDV.
Ein mittelalterlicher Rotulus wird nicht mehr – wie in der Antike – seitwärts
aufgerollt, sondern von oben nach unten gelesen und besteht aus Pergamentblättern, die an den Ober-
und Unter-kanten aneinandergenäht wurden. Inhaltlich enthalten solche Rotuli häufig Zeugenverhöre
und ähnliche Vorgänge aus der Gerichtssphäre sowie Steuerlisten wie etwa die berühmte „pipe
rolls“ in England. In Begriffen wie der „Grundsteuermutterrolle“ oder dem
„wälzen“ (Synonym zu „rollen“) von Büchern haben sich Spuren des Gebrauchs
von Rotuli noch bis in unseren Alltag erhalten.
Unter den im Historischen Archiv des Erzbistums Köln aufbewahrten Rotuli befindet sich auch
ein 1331 entstandenes Exemplar aus dem Kölner Stift St. Severin. Er ist stolze 2,30m lang, am
unteren Ende besiegelt und enthält das Protokoll eines mehrjährigen Rechtsstreites zwischen dem
Stift St. Severin und einem seiner Stiftsherren, bei dem es um die Frage der Patronatsrechte an der
Pfarrkirche in Porz-Urbach ging.