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Offizialatstagung 2016

60. Tagung der Kirchengerichte 2016

Vom 18. bis 21. Oktober 2016 fand im Kardinal-Döpfner-Haus auf dem Dom­berg zu Freising die 60. Tagung der deutsch­sprachigen Kirchengerichte statt. Die diesmal rund 170 Teil­nehmer kamen aus Deutsch­land, Österreich und der Schweiz, einige sogar aus den Nieder­landen, Liechten­stein und Italien/Südtirol. Die Tagung dient der Fort­bildung durch Referate sowie das kollegia­le Gespräch und bietet Gelegenheit zur persönlichen Begegnung der an den verschiedenen Gerichten Tätigen.

Kirchengerichtstagung 2016

Ein thematischer Schwerpunkt waren die 2015 vom Papst reformierten Normen des kirch­lichen Eheprozesses. Hierzu gab es drei Referate des aus Österreich stammenden und in Rom an der Apostolischen Signatur tätigen P. Prof. Niko­laus Schöch OFM: Er schilderte zunächst die Vorgeschichte der Reform. Er erörterte sodann die Neuerungen beim ordentlichen Prozess, zu denen vor allem ein Berufungs­verfahren gehört, das nicht mehr von Rechts wegen zu führen ist, sondern einzig auf Antrag einer Partei oder der Ehe­band­verteidigung. P. Schöch sprach schließlich über den nun ermöglichten ver­kürzten Ehe­prozess unter Vorsitz des Diözesanbischofs – der in unseren Bereich bislang eher keine praktische Anwendung gefunden hat, wie sich bei der Aus­sprache der Teil­nehmer zeigte.

Ein weiteres Thema war die Prozessführung, soweit sie auch vom staat­lichen Bereich her zu bedenken ist: Rechts­anwalt Christoph Lerg aus München, der Jurist und Kirchenrechtler ist, benannte Berührungspunkte und mögliche Spannun­gen zwi­schen dem kirchlichen Eheprozess und dem staatlichen Recht.Der Berliner Rechts­psychologe Prof. Max Steller, dessen Arbeit zu einem Grundsatz­urteil des Bundes­gerichtshofs über Glaubwürdigkeitsbegutachtung beigetragen hat, sprach über echte und kon­struierte Erinnerun­gen in Fällen sexuellen Missbrauchs.

Das typisch kirchliche Eheverständnis schließlich betrafen wiederum zwei Referate: Gesichts­punkte der Dogmatik zur Frage des persönlichen Glaubens als Voraussetzung eines gültigen Ehesakraments trug Prof. Gerda Riedl aus Augsburg vor. Über die Formen psychischer Beeinträchtigung durch Depression und über deren neuere Beurteilung durch die Rota Romana sprach die münsteri­sche Kirchen­rechtlerin Dr. Beatrix Laukemper-Isermann.


Moderiert wurden die Aussprachen zu den Referaten von den Offizialen Dr. Stefan Rambacher (Würzburg), Dr. Ernst von Castell (Augsburg) und Dr. Günter Assenmacher (Köln). Die 61.Tagung der Kirchengerichte soll im Herbst 2018 in Bensberg stattfinden.