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Kirchliche Arbeitsgerichte
sind eingerichtet zur erstinstanzlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten
Eine Zuständigkeit besteht allein auf diesen Gebieten.
Eine Normenkontrolle findet nicht statt.
Rechtsgrundlage ist die von der Deutschen Bischofskonferenz erlassene
Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO - entsprechend den Anforderungen,
die rechtsstaatlich zu stellen sind an unabhängige Gerichte.
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Instanzen
Köln
ist Sitz eines diözesanen MAVO-Gerichts erster Instanz,
das zuständig ist für den Bereich der im Erzbistum Köln geltenden MAVO,
sowie eines interdiözesanen KODA-Gerichts erster Instanz,
das zuständig ist für den KODA-Bereich NRW.
Für die übrigen deutschen Bistümer
sind ebenfalls kirchliche Arbeitsgerichte erster Instanz eingerichtet,
teils diözesan und teils interdiözesan:
Eine Übersicht finden Sie hier...
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof
mit Sitz in Bonn ist errichtet als zweite (Revisions-)Instanz für die kirchlichen Arbeitsgerichte.
Die Anschrift finden Sie hier...
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Die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung KAGO
wurde erstmals zum 01. Juli 2005 von der Deutschen Bischofskonferenz für zunächst fünf Jahre in Kraft gesetzt mit besonderer Bevollmächtigung des Apostolischen Stuhls; seit dem 01. Juli 2010 ist die KAGO unbefristet in Kraft gesetzt in überarbeiteter Form.
Durch die Einführung der KAGO abgelöst ist das frühere System von Schlichtungsstellen im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung.
Eine grafische Übersicht finden Sie hier: sie zeigt die verschiedenen Wege nach der Neuordnung...
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