Das interdiözesane Arbeitsgericht
für den KODA-Bereich NRW
ist gemeinsam errichtet worden von den Bischöfen der (Erz-)Bistümer
Aachen
Essen
Köln
Münster
Paderborn
gemäß der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung KAGO.
Dieses interdiözesane Gericht ist erstinstanzlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten
aus dem Recht der Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts (KODAen),
die gebildet sind gemäß der von den deutschen Bischöfen erlassenen
Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.