ERZBISTUM KÖLN     

Das interdiözesane Arbeitsgericht
für den KODA-Bereich NRW

 
ist gemeinsam errichtet worden von den Bischöfen der (Erz-)Bistümer

  • Aachen
  • Essen
  • Köln
  • Münster
  • Paderborn

gemäß der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung KAGO.
 

Dieses interdiözesane Gericht ist erstinstanzlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten

  • aus dem Recht der Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts (KODAen),
    die gebildet sind gemäß der von den deutschen Bischöfen erlassenen
    Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.


Die Anschrift des interdiözesanen Arbeitsgerichts finden Sie auf der Kontakt-Seite...

 

 

 

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