ERZBISTUM KÖLN     

Das diözesane Arbeitsgericht
für den MAVO-Bereich Köln


hat der Erzbischof von Köln errichtet gemäß der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung KAGO.

Dieses diözesane Gericht ist erstinstanzlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten:

  • aus der im Erzbistum Köln geltenden Mitarbeitervertretungsordnung MAVO,
     
  • aus den diese MAVO ergänzenden Ordnungen
    einschließlich
    des Wahlverfahrensrechts und des Verfahrens vor der Einigungsstelle.
     

Die Anschrift des diözesanen Arbeitsgerichts finden Sie auf der Kontakt-Seite...

 

 

 

 

 

 

 

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