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Das diözesane Arbeitsgericht
für den MAVO-Bereich Köln
hat der Erzbischof von Köln errichtet gemäß der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung KAGO.
Dieses diözesane Gericht ist erstinstanzlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten:
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aus der im Erzbistum Köln geltenden Mitarbeitervertretungsordnung MAVO,
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aus den diese MAVO ergänzenden Ordnungen
einschließlich
des Wahlverfahrensrechts und des Verfahrens vor der Einigungsstelle.
Die Anschrift des diözesanen Arbeitsgerichts finden Sie auf der Kontakt-Seite...
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