ERZBISTUM KÖLN     

 Schlichtung im Erzbistum Köln

 

 

Schlichtung meint in engerem Sinne:

  • förmliche Verfahren
    zur außergerichtlichen Beilegung
    einer rechtlichen Meinungsverschiedenheit.

 

 

Schlichtung meint in einem weiteren Sinn auch:

  • freier gestaltete Verfahren
    zur Lösung solcher Konflikte,
    die nicht (vorrangig) rechtlich sind. 

 

 

Wege einer Schlichtung bietet das Erzbistum Köln in beiden Formen, soweit es dabei  
  • um den kirchlichen Dienst geht
  • oder um einzelne Einrichtungen,
  • insbesondere auch um das pfarrliche Miteinander.

  

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