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Schlichtung im Erzbistum Köln
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Schlichtung meint in engerem Sinne:
- förmliche Verfahren
zur außergerichtlichen Beilegung
einer rechtlichen Meinungsverschiedenheit.
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Schlichtung meint in einem weiteren Sinn auch:
- freier gestaltete Verfahren
zur Lösung solcher Konflikte,
die nicht (vorrangig) rechtlich sind.
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Wege einer Schlichtung bietet das Erzbistum Köln in beiden Formen, soweit es dabei
- um den kirchlichen Dienst geht
- oder um einzelne Einrichtungen,
- insbesondere auch um das pfarrliche Miteinander.
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