ERZBISTUM KÖLN     

Die Schieds- und Einigungsstelle im Erzbistum Köln


dient einer außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten,
die Kirchengemeinden, kirchliche Organisationen und Institute
entweder untereinander haben oder mit anderen (natürlichen oder juristischen Personen).
 

Rechtliche Grundlage sind die Dekrete 148-150 der Kölner Diözesansynode von 1954.
 

Teils ist in kirchlichen Dienstverträgen - bei Führungskräften - ausdrücklich vereinbart,
dass Meinungsverschiedenheiten der Schieds- und Einigungsstelle angetragen werden sollen.
 

Zu erreichen ist die Schieds- und Einigungsstelle über ihren Vorsitzenden:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Pauli

Kanzlei Lenz und Johlen
Kaygasse 5  -  50676 Köln

Tel. 02 21 / 97 30 02-0 (-61)

  

  

  

  

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