umfassen wegen anderweitiger Möglichkeiten des Rechtsschutzes einen eher geringen Bereich.
Die hier geführten Verfahren sind fast ausschließlich eherechtlicher Art, um den kirchlichen Personenstand zu klären.
wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, d.h. er vertritt den Bischof im gesamten Bereich des kirchlichen Gerichtswesens.
ob ein Eheverfahren anzuraten ist, können Sie mit einer Mitarbeiterin oder mit einem Mitarbeiter des Offizialats führen, falls Ihre Ehe gescheitert ist. Termine können telefonisch vereinbart werden.
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Anwälte
sind für ein Verfahren bei den Offizialaten nicht erforderlich; d.h. es besteht kein Anwaltszwang.
Die beim Kölner Offizialat zugelassenen Anwälte finden Sie hier auf einer Liste...