ERZBISTUM KÖLN     

Das Gericht des Erzbistums stellt sich vor

Der Begriff Offizialat 
 

meinte ursprünglich einen Amtsbereich; heute steht er in aller Regel für das Gericht eines katholischen Bistums.
 
In einigen deutschsprachigen Gebieten wird das bischöfliche Gericht auch Konsistorium genannt.
 

Die Aufgaben des Offizialats
 

umfassen wegen anderweitiger Möglichkeiten des Rechtsschutzes einen eher geringen Bereich.
Die hier geführten Verfahren sind fast ausschließlich eherechtlicher Art, um den kirchlichen Personenstand zu klären.
 


Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern

 
wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, d.h. er vertritt den Bischof im gesamten Bereich des kirchlichen Gerichtswesens.
 

 


 


Ein Beratungsgespräch


ob ein Eheverfahren anzuraten ist, können Sie mit einer Mitarbeiterin oder mit einem Mitarbeiter des Offizialats führen, falls Ihre Ehe gescheitert ist. Termine können telefonisch vereinbart werden.
Wie Sie uns erreichen, sagt Ihnen 
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Anwälte


sind für ein Verfahren bei den Offizialaten nicht erforderlich; d.h. es besteht kein Anwaltszwang.
Die beim Kölner Offizialat zugelassenen Anwälte finden Sie intern_linkhier auf einer Liste...

 

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