ERZBISTUM KÖLN     

Gründe für ein kirchliches Eheverfahren


Wer staatlich geschieden ist, kann zu Lebzeiten des früheren Partners
in der Regel nicht zugelassen werden zu einer katholischen Heirat.

Eine katholische Heirat kann möglich werden,
wenn zumindest einer der folgenden Gründe vorliegt:

 
 

Die gescheiterte Ehe ist kirchenrechtlich ungültig,
weil ein wesentlicher Mangel schon bei der Heirat vorlag:

 

Die gescheiterte Ehe ist

 

Die gescheiterte Ehe wurde

 


 

Dass einer dieser Gründe tatsächlich vorliegt, muss bewiesen und kirchlich festgestellt sein.

Die kirchliche Feststellung geschieht durch förmliche Verfahren, die eine gewisse Zeit dauern.

Von der Art des Grundes hängt ab, welcher intern_linkVerfahrensweg zu beschreiten ist.
 


 
In der Praxis


wird am häufigsten beantragt:

 
 

 

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