ERZBISTUM KÖLN     

Wege eines kirchlichen Eheverfahrens

 
Wenn Geschiedene eine neue Ehe im Rahmen der Ordnung der katholischen Kirche wünschen, ist ein Eheverfahren in aller Regel unverzichtbar. Denn trotz der staatlichen Scheidung ist diese Ehe zu Lebzeiten beider Partner für die Kirche ein Ehehindernis. 

Ob dieses Hindernis wirklich besteht, läßt sich mit einem Eheverfahren feststellen.
 
Welcher Weg eines Eheverfahrens zu beschreiten ist, richtet sich nach der Art des Falls bzw. nach der Art seines rechtlichen Grundes.

 

Gericht - Klage beim Offizialat

päpstlicher Gnadenakt - Antrag über das Offizialat

Verwaltung - Antrag über das Pfarramt

  

  

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