ERZBISTUM KÖLN     

Welche päpstlichen Gerichte gibt es für Eheverfahren?


Die päpstlichen Gerichte dienen in aller Regel als Berufungs- und Beschwerde-Instanzen.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Anfang eines Eheprozesses bei einem bischöflichen Gericht gemacht werden soll.

Zwar steht es jedem frei, sich unmittelbar an den Papst als obersten Richter zu wenden.
Doch man wird in aller Regel damit rechnen müssen, auf das bischöfliche Gericht verwiesen zu werden.

Der Apostolische Stuhl hat begonnen, auf seiner teils deutschsprachigen extern_link Homepage auch über seine extern_link Gerichtshöfe zu informieren.

 

Die ROTA ROMANA


ist vor allem für Berufungsverfahren zuständig (vgl. cann. 1405; 1443; 1444 CIC).


 

  • Als Gericht I. Instanz urteilt die Rota einzig
    in ganz bestimmten Fällen, die ihr von Rechts wegen vorbehalten sind
    (etwa Verfahren von Staatsoberhäuptern),
    oder in Fällen, die dem Papst angetragen werden bzw. die er ihr zuweist.
     
  • Als Gericht II. Instanz urteilt die Rota üblicherweise
    in Fällen, die ihr durch Berufung gegen ein erstinstanzliches Gerichtsurteil angetragen werden.
      
  • Als Gericht III. und höherer Instanz urteilt die Rota zudem
    in Fällen, die andere Gerichte haben oder die innerhalb der Rota entschieden wurden,
    falls die Entscheide noch nicht rechtskräftig sind.

Berufungen gegen ein Urteil der Rota, das eine Berufung zulässt,
werden also wiederum an der Rota verhandelt - freilich mit einem anderen Richterkollegium.
 

Für die römische Rota gilt eigene Geschäftsordnung (vgl. AAS 86 [1994] 508-540).

  • Am Beginn und im Verlauf eines Eheprozesses werden Gebühren erhoben.
    Diese betragen etwa 1.500,- Euro, je nach Dauer und Schwierigkeit der Sache auch mehr.
    Für Gutachten sind etwa 775,- Euro zusätzlich zu entrichten.
      
  • Titelblatt der Zeitschrift des Studio RotaleFür die Parteien besteht Anwaltszwang; die Rota führt eine Liste der bei ihr zugelassenen Anwälte.
    Wer als Anwalt zugelassen werden will, muss dafür ein dreijähriges Spezialstudium bei der Rota selbst absolviert haben, das "Studio Rotale".
      
  • Einen Erlass oder eine Ermäßigung der Gebühren können die Parteien unter Vorlage geeigneter Nachweise beantragen.
    Auch bei der Rota muß ein Prozeß nicht an den Finanzen scheitern.
      
  • Eine Übersetzung deutschsprachiger Akten ist nicht erforderlich.
    Die Rota hat genügend Richter, die des Deutschen kundig sind.


Der Name des Gerichts (Rota = Rad, Scheibe) ist erstmals für das 14. Jahrhundert belegt.
Er kommt vielleicht von der runden Anordnung der Sitze, auf denen die Richter einst verhandelten.

Die römische Rota wird geleitet von ihrem Dekan.
Das ist zur Zeit Bischof Antoni Stankiewicz.

Die Anschrift
der römischen Rota lautet:
 
TRIBUNALE DELLA ROTA ROMANA
Palazzo della Cancelleria
Piazza della Cancelleria 1
I-00186 ROMA 
  
Tel.: (00 39) 06 69 88 75 02
Fax: (00 39) 06 69 88 75 54

 

Die Päpste widmen der Rota Romana zu Beginn eines jeden Gerichtjahres eine Ansprache.
intern_link Eine Übersicht zu den Rota-Ansprachen finden Sie hier...

 

Die APOSTOLISCHE SIGNATUR

 

  • ist zuständig für Beschwerden gegen Verfahrensentscheide der Rota (can. 1445 § 1 CIC),
    etwa falls die Rota die Neuverhandlung einer Ehesache ablehnen sollte etc. 
    Sie entscheidet also nicht über die Ehesache selbst.
     
  • Die Apostolische Signatur ist weiter das oberste Verwaltungsgericht (can. 1445 § 2 CIC)
      
  • Schließlich ist die Apostolische Signatur die oberste Aufsichtsbehörde
    für die Gerichtsbarkeit in der katholischen Kirche (can. 1445 § 3 CIC).
     
Die Aufgaben der Apostolischen Signatur wurden 2008 genauer umschrieben in einem besonderen Gesetz; dieses (in lateinischer Sprache verfasste) Gesetz finden Sie extern_link hier ...


Papst Benedikt XVI. hat den Dienst der Apostolischen Signatur auch in einer Ansprache gewürdigt; Näheres dazu finden Sie intern_link hier...

Die Apostolische Signatur wird geleitet von ihrem Präfekten.
Das ist zur Zeit Raymond Leo Kardinal Burke.


Die Anschrift
der Apostolischen Signatur lautet:

 

SUPREMO TRIBUNALE DELLA SEGNATURA APOSTOLICA
Palazzo della Cancelleria
Piazza della Cancelleria 1
I-00186 ROMA
  
Tel.: (00 39) 06 69 88 75 20
Fax: (00 39) 06 69 88 75 53

  



  

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