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Kirchliche Eheverfahren
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"Was Gott verbunden hat,
das darf der Mensch nicht trennen."
(Evangelium nach Markus 10,9)
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Die folgenden Seiten bieten Hinweise:
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Was tut die Kirche eigentlich
mit ihren Eheverfahren?
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Wird schmutzige Wäsche gewaschen?
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Ist das "Scheidung auf katholisch"?
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Können wir katholisch heiraten,
obwohl einer von uns geschieden ist?
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War meine gescheiterte Ehe wirklich eine Ehe,
mit all den Enttäuschungen?
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War meine gescheiterte Ehe wirklich eine Bindung vor Gott?
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Ein Eheverfahren
ist in aller Regel unverzichtbar, wenn Geschiedene eine neue Ehe im Rahmen der katholischen Ordnung wünschen.
Denn falls beide Partner der geschiedenen Ehe noch leben, ist diese Ehe für die Kirche ein Ehehindernis.
Ob an diesem Hindernis festzuhalten ist, läßt sich mit einem Eheverfahren feststellen.
Falls Ihre Ehe gescheitert ist, läßt sich fragen:
Fehlte schon von Anfang an etwas, was unverzichtbar war aus kirchenrechtlicher Sicht?
Dann gäbe es vielleicht Grund für ein kirchliches Eheverfahren.
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Eine persönliche Beratung
können und wollen diese Seiten nicht ersetzen.
Mit Fragen zur persönlichen Standortbestimmung werden Sie zunächst Hilfe finden bei katholischen Seelsorgern Ihres Vertrauens oder bei einer katholischen Ehe- und Lebensberatung.
Für Beratungsgespräche mit weiteren Auskünften zu den kirchlichen Eheverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kirchlichen Gerichte zur Verfügung. |
Was zu beachten ist, wenn eine Heirat von und mit Katholiken der kirchlichen Ordnung entsprechen soll, sagen Ihnen unsere Seiten über die katholische Ehe und Heirat (in Vorbereitung).
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