Erzbischöfliches Offizialat Köln - Formaler Mangel als Ehenichtigkeitsgrund

Formaler Mangel

Der formale Mangel betrifft die äußere Art und Weise einer Heirat. Wegen formalen Mangels ist eine Eheschließung für die katholische Kirche ungültig in folgenden Fällen:

  • Formmangel,
    weil ein Katholik geheiratet hat unter Verzicht auf eine katholische (bzw. katholisch anerkannte) Trauung;

  • Formfehler bei einer katholischen Trauung.

Allenfalls bei Ehen, die Katholiken schließen,

d.h. untereinander oder mit Partnern eines anderen Bekenntnisses, kann es demnach formale Mängel geben.

Bei Ehen zwischen Nichtkatholiken hat die katholische Kirche in aller Regel keinen Anlass, diese Ehen aus formalen Gründen als ungültig anzusehen. Das gilt insbesondere auch für die Ehen zwischen Evangelischen (selbst wenn es keine religiöse Trauung gab!). Diese Ehen werden für die katholische Kirche gültig und verbindlich durch die natürliche Ordnung, die von Gott begründet und geheiligt ist. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier...


Die bischöfliche Verwaltung ist anzugehen

beim Formmangel: d.h. wenn ein Ehepartner nach dem Scheitern seiner Ehe feststellen lassen will, dass er als Katholik oder als Partner eines Katholiken ohne Mitwirkung der katholischen Kirche geheiratet hatte.

In der Praxis wird das ziemlich häufig beantragt. Der Antrag ist zu stellen über das Pfarramt. Dieses führt mit Hilfe der Betroffenen die notwendigen Recherchen durch und legt den Antrag der bischöflichen Behörde vor. Weitere Hinweise zu diesem Verfahren finden Sie hier...


Der Gerichtsweg wäre zu beschreiten

beim Formfehler: d.h. wenn ein Ehepartner nach dem Scheitern seiner Ehe feststellen lassen will, dass es an einer rechtserheblichen Förmlichkeit gefehlt hat bei der katholischen Trauung.

In der Praxis wird das allerdings so gut wie gar nicht beantragt, weil es äußerst selten einen Anlass gibt.

Bei dokumentarischer Beweisbarkeit lässt sich ein summarischer Ehenichtigkeitsprozess führen, andernfalls kann ein förmlicher Ehenichtigkeitsprozess geführt werden.