Erzbischöfliches Offizialat Köln - Verkürzter Eheprozess vor dem Bischof

Verkürzter Eheprozess vor dem Bischof

 

Eine Neuerung im kirchlichen Eheprozess

ist die Möglichkeit eines verkürzten Eheprozesses, den der Bischof persönlich beaufsichtigt und den er oder ein speziell dazu beauftragte Geistlicher persönlich entscheiden kann zugunsten einer Klage. Das ist ermöglicht durch den päpstlichen Erlass "Mitis Iudex" seit dem 8.12.2015 (cann. 1683-1687 CIC in neuer Fassung).

 

Als Voraussetzung

für einen entsprechenden Antrag wird erwartet (cann. 1683-1684 CIC in neuer Fassung):

  • Beide Partner stellen den Antrag gemeinsam, oder ein Partner mit (ausdrücklicher) Zustimmung des anderen.

    Und:

  • Kurz, vollständig und nachvollziehbar werden Sachverhalte benannt: die offenkundig rechtserheblich und so deutlich beweisbar sind, dass nicht genauer nachgeforscht werden muss.

    Und:

  • Dokumente, auf die der Antrag sich stützt, sind dem Antrag schon beigefügt.

    Und:
  • Es werden Beweismittel angegeben, die sofort vom Richter erhoben werden können.

Im Verfahren

soll 30 Tage nach der formellen Eröffnung ein Termin zustandekommen: In diesem Termin soll zur Sache von möglichst beiden Parteien und den Zeugen persönlich vorgetragen werden (vgl. can. 1685-1586 CIC in neuer Fassung).

  • Der Bischof entscheidet entweder zugunsten der Klage. Oder er verweist die Sache auf den Weg eines ordentlichen Verfahrens (can. 1687 §§ 1-2 CIC in neuer Fassung).
  • Gegen die bischöfliche Anerkennung einer Klage kann Berufung eingelegt werden: dabei ist der Metropolit die Berufungsinstanz; für Köln als Erzbistum d.h. Metropolie ist es der Bischof von Trier (can. 1687 §§ 3-4 CIC in neuer Fassung).

 

In der Praxis

ist zurzeit [Dezember 2015] noch nicht absehbar, wie der Weg des abgekürzten Prozess tatsächlich begehbar ist: Nach bisheriger Erfahrung – zumindest in unserer Region – wird er eher im Ausnahmefall zu beschreiten sein.

Unabhängig davon wird das kirchliche Gericht auch auf dem Weg des ordentlichen, förmlichen Prozesses darauf achten, inwiefern Chancen für ein zügiges Verfahren gegeben sind.