Eine Neuerung im kirchlichen Eheprozess
ist die Möglichkeit eines verkürzten Eheprozesses, den der Bischof persönlich beaufsichtigt und den er oder ein speziell dazu beauftragte Geistlicher persönlich entscheiden kann zugunsten einer Klage. Das ist ermöglicht durch den päpstlichen Erlass "Mitis Iudex" seit dem 8.12.2015 (cann. 1683-1687 CIC in neuer Fassung).
Als Voraussetzung
für einen entsprechenden Antrag wird erwartet (cann. 1683-1684 CIC in neuer Fassung):
Es werden Beweismittel angegeben, die sofort vom Richter erhoben werden können.
Im Verfahren
soll 30 Tage nach der formellen Eröffnung ein Termin zustandekommen: In diesem Termin soll zur Sache von möglichst beiden Parteien und den Zeugen persönlich vorgetragen werden (vgl. can. 1685-1586 CIC in neuer Fassung).
In der Praxis
ist zurzeit [Dezember 2015] noch nicht absehbar, wie der Weg des abgekürzten Prozess tatsächlich begehbar ist: Nach bisheriger Erfahrung – zumindest in unserer Region – wird er eher im Ausnahmefall zu beschreiten sein.
Unabhängig davon wird das kirchliche Gericht auch auf dem Weg des ordentlichen, förmlichen Prozesses darauf achten, inwiefern Chancen für ein zügiges Verfahren gegeben sind.