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"Zukunft heute" in den Seelsorgebereichen und Gemeinden

Territoriale Seelsorge
Für die Pfarrgemeinden und Seelsorgebereiche des Erzbistums, die so genannte Territoriale Seelsorge, bringt "Zukunft heute" Änderungen vor allem in Bezug auf Gebäude, Kindergärten und die so genannten Folgedienste in Pfarrbüros, Kirchenmusik und Küsterdienst.
Das Wichtigste vorweg: Eine Reduzierung, die Abgabe oder gar der Verkauf von Kirchengebäuden ist generell nur da vorgesehen, wo kein pastoraler Bedarf für das Gotteshaus mehr besteht.
In Bezug auf alle übrigen Gebäude jedoch müssen unsere Seelsorgebereiche enger zusammenwachsen und die Flächen den tatsächlichen Bedürfnissen anpassen. In jedem Seelsorgebereich wird es Zentren bzw. Schwerpunkte geben, an denen sich das kirchliche Leben in Zukunft konzentrieren soll. Da die Seelsorgebereiche sehr unterschiedlich sind (Stadt/Land, 4.000 bis 20.000 Katholiken), sind drei pastorale Kategorien vorgesehen: In der Kategorie A gibt es 59 Seelsorgebereiche mit einem pastoralen Zentrum, 123 Seelsorgebereiche der Kategorie B haben zwei pastorale Zentren und schließlich bilden 38 Seelsorgebereiche mit mehr als zwei pastoralen Zentren die Kategorie C.
Die Kategorie, zu der ein Seelsorgebereich gehört, ergibt sich aus historischen, geographischen und lebensräumlichen Gegebenheiten  vor Ort. In den Schwerpunktpfarreien sollen (jeweils) das Zentrum, das Pastoralbüro und der Wohnsitz des Pfarrers bzw. der Pfarrer sein. Gemessen an der Zahl der Nutzer und Gruppierungen gibt es in vielen Gemeinden inzwischen zu viele Versammlungsflächen, ein Abbau steht also aus pastoralen und sachlichen Gründen vielerorts an. Trotzdem wird der notwendige Verzicht auf Pfarrzentren, Jugendheime, Büchereien usw. für das gemeindliche Leben oft schmerzlich sein.

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Derzeit werden im Erzbistum ca. 270.000 Quadratmeter Versammlungsflächen bezuschusst. Von diesen Veranstaltungsräumen können wir in Zukunft nur noch gut die Hälfte aus der Kirchensteuer unterstützen: Es steht also eine Rückführung der Zuschüsse für 130.000 Quadratmeter an. Die Gemeinden werden entscheiden müssen, ob sie deshalb Gebäude  verkaufen, vermieten, umwidmen oder sogar abreißen. Erlöse und Erträge aus dem Verkauf von Gebäuden und Grundstücken bleiben selbstverständlich in den Gemeinden. Die Büro- und Verwaltungsarbeiten im Seelsorgebereich werden wir in so genannten Pastoralbüros konzentrieren; deren Standort entspricht der Schwerpunktbildung im Seelsorgebereich. Die Residenz- und Präsenzverpflichtung der Pastoralen Dienste in den Gemeinden soll weiterhin erhalten werden. Viele andere Dienste jedoch sind zukünftig in der Anmietung ihrer Wohnung frei, wir brauchen also nicht mehr so viele Dienstwohnungen wie bisher. Alle Immobilien, die nicht mehr als Dienstwohnungen benötigt werden, können frei vermietet oder veräußert werden, so dass die Kirchengemeinden in Zukunft ihren gesamten Immobilienbesitz selbst bewirtschaften können.

Mitarbeiter in den so genannten Folgediensten in Pfarrbüros, Kirchenmusik und Küsterdienst
Dem Erzbischof liegt daran, die Einsparung im Bereich dieser Berufsgruppen möglichst niedrig zu halten. Vorgesehen ist eine insgesamt zehnprozentige Reduzierung der so genannten Folgedienste. Dabei soll in der Regel in jedem Seelsorgebereich weiterhin eine volle Stelle für Kirchenmusik erhalten bleiben, die Beschäftigungsumfänge bei den Sekretär/innen werden nahezu unverändert bleiben. Aufgrund des starken Rückgangs von Gottesdiensten ist bei den Küsterdiensten eine stärkere Reduzierung geplant. Hierüber entscheiden im Detail die gewählten Kirchenvorstände.

Anpassung des Platzangebotes im Kindergartenbereich
"In den Kindertageseinrichtungen werden wir das Angebot an Plätzen den tatsächlichen und zu erwartenden Zahlen anpassen. Denn nur wenn das Angebot den tatsächlichen Kinderzahlen in den Seelsorgebereichen entspricht, können wir gewährleisten, dass unsere Einrichtungen ihr besonderes katholisches Profil bewahren bzw. entwickeln können. Nur wenn Eltern sich wegen der besonderen kirchlichen Prägung unseres Angebotes für katholische Tageseinrichtungen entscheiden, haben diese auch eine Zukunft.", schreibt Kardinal Meisner in seinem Hirtenwort. Auch zukünftig soll es im Erzbistum Köln rechnerisch für jedes katholische Kind einen Kindergartenplatz geben. Diese 100%-Versorgung der letzten Jahre wird für die Berechnung des Sparziels im Kindergartenbereich unverändert beibehalten. Allerdings bedeutet diese Regelung nicht, dass nur katholische Kinder einen Platz bekommen; vielmehr sind in unseren Einrichtungen im Durchschnitt nur 3 von 4 Kindern katholisch. Dies entspricht dem Auftrag und dem Selbstverständnis unserer Einrichtungen.

Die Anzahl der ein- bis dreijährigen katholisch getauften Kinder, die zur Berechnung der erforderlichen Plätze dient, ist seit 1995 jedes Jahr durchschnittlich um vier Prozent gesunken. Die Prognoserechnung für das Jahr 2010 geht auch weiterhin von einem jährlichen Rückgang der Kinderzahlen um vier Prozent aus. Damit wird die Zahl der katholischen Kinder im Alter von ein bis drei Jahren von derzeit 47.400 (Stand vom 31.12.2003) auf voraussichtlich ca. 36.000 im Jahr 2010 sinken. Für diese Kinder sind im Jahr 2010 dann etwa 1600 Gruppen (gegenüber derzeit ca. 2500 Gruppen) vorzuhalten. Das bedeutet, dass zukünftig rund 900 der derzeitigen Gruppen nicht mehr vom Erzbistum bezuschusst werden. Da die Entwicklung der Kinderzahlen in den Seelsorgebereichen sehr unterschiedlich ist, wird für jeden einzelnen Seelsorgebereich eine eigene Prognose auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen erstellt. Aus dieser Prognose errechnet sich, wie viele Gruppen im Seelsorgebereich zukünftig vom Erzbistum bezuschusst werden. Gerade die Reduzierung von Kindergartengruppen wird in vielen Seelsorgebereichen schmerzlich sein. Umso mehr müssen wir die pastoralen Chancen nutzen, die uns die in katholischer Trägerschaft verbleibenden Kindertageseinrichtungen eröffnen. Da zukünftig keine Gruppen in katholischer Trägerschaft überplanmäßig finanzierbar sind, müssen wir die Maßnahmen im Kindergartenbereich in einem auf drei Jahre begrenzten Zeitraum realisieren. Um die Arbeitsplätze möglichst zu erhalten, soll vorrangig die Abgabe ganzer Einrichtungen durch Trägerwechsel in den nächsten zwei Jahren überlegt und vertraglich vereinbart werden. Hierzu sind jetzt sehr schnell entsprechende Gespräche mit Kommunen und anderen möglichen Trägern zu führen.

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