C-Ausbildung

Kirchenmusikalische C-Ausbildung

Auch zu Beginn des kommenden Jahres bietet das Erzbistum Köln wieder einen neuen Kurs zur Erlangung des C-Examens an.

Neben dem vollständigen Ausbildungsgang, der zur Bekleidung einer Kirchenmusikerstelle (Teilzeitbeschäftigung) in allen Bereichen befähigt, besteht auch die Möglichkeit der Teilbereichsqualifikation für Orgel oder Chorleitung.

Den Unterrichtsinhalt bilden folgende Fächer:

  • Liturgik,
  • Liturgiegesang (Gregorianischer Choral und Deutscher Liturgiegesang),
  • Chorleitung einschließlich Kinder- und Jugendchorleitung,
  • Chorische Stimmbildung,
  • Chorpraktisches Klavierspiel,
  • Liturgisches Orgelspiel,
  • Orgelliteraturspiel,
  • Singen und Sprechen,
  • Tonsatz,
  • Gehörbildung,
  • Orgelkunde,
  • Musikgeschichte.

Die Dauer der Ausbildung beträgt bei allen Ausbildungsgängen zwei Jahre. Der unter Berücksichtigung der Schulferien stattfindende Gruppenunterricht liegt samstags zwischen 12.30 und 17.00 Uhr. Er findet statt in der Räumen der Musikhochschule Köln.

Die Unterrichtsgebühr beträgt 75,00 Euro monatlich. Im Falle der Teilnahme am Gesangsunterricht (fakultativ) beträgt die Gebühr  125,00 Euro. Diese Gebühren sind der Teilnehmerbeitrag für den Einzelunterricht (Orgel), den Gruppenunterricht, Unterrichtsmaterial, sowie für Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der beiden 5-tägigen Intensivphasen.

Das Mindestalter für die Bewerbung beträgt 15 Jahre. Voraussetzung ist eine solide Grundausbildung im Klavierspiel.

Anmeldeschluss ist jährlich der 1. Dezember.

Ausbildungsordnung für teilzeitbeschäftigte Kirchenmusiker (C) im Erzbistum Köln

§ 1 Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung zum teilzeitbeschäftigten kirchenmusikalischen Dienst. Die Ausbildung führt zum Abschluss der kirchenmusikalischen C-Prüfung entsprechend der von der Deutschen Bischofskonferenz empfohlenen und vom Erzbistum Köln erlassenen "Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker in der Erzdiözese Köln".


§ 2 Aufnahmeprüfung

Vor der Zulassung zur C-Ausbildung steht eine Aufnahmeprüfung in folgenden Fächern mit nachfolgenden Prüfungsinhalten:

1. Klavier:

Vortrag von zwei bis drei Kompositionen aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein polyphones Werk. Außerdem Vorbereitung und Vortrag eines leichten Klavierstückes, das ca. vier Wochen vor der Aufnahmeprüfung zugeschickt wird.

2. Liturgisches Orgelspiel/Orgelliteraturspiel:

Spiel eines vorbereiteten Liedsatzes aus dem Begleitbuch zum "Gotteslob" (manualiter oder mit Pedal). Einfache Orgelimprovisation nach eigener Wahl. Auf Wunsch des Bewerbers Vortrag von Orgelliteratur.

3. Allgemeine Musiklehre:

Kenntnis von Tonarten, Intervallen, Quintenzirkel, Kadenzen, grundlegenden Fachbegriffen.

4. Gehörbildung:

Hören und Bestimmen von Intervallen im Raum einer Oktave, von Dreiklängen (Dur/Moll), einfachen Rhythmen, Nachsingen und Vom-Blatt-Singen einfacher Melodien.

5. Singen und Sprechen:

Nachweis einer bildungsfähigen Stimme durch Vorlesen eines selbstgewählten Textes, Vortrag eines Gesanges aus dem "Gotteslob".


§ 3 Zulassung

Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet der Vorsitzende des Erzbischöflichen Prüfungsausschusses für Kirchenmusiker im Einvernehmen mit der Aufnahmeprüfungskommission.


§ 4 Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre.

In begründeten Ausnahmefällen kann bis zum Ablegen des Examens ein weiteres Unterrichtsjahr gewährt werden.

Vorangegangene musikalische (Teil-)Abschlüsse können anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildung bewirken. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag des Studierenden der Erzbischöfliche Prüfungsausschuss für Kirchenmusiker im Erzbistum Köln. Näheres hierzu regeln die Ordnungen "Anerkennung von Schulmusikexamina" (Amtsblatt Köln, 15.12.1990, Nr. 244) und "Anerkennung von Musikexamina" (Amtsblatt Köln, 15.4.1996, Nr. 97).
Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussprüfungen finden in der Regel im Januar statt.


§ 5 Unterrichtsteilnahme

Einzel- und Gruppenunterricht sind verpflichtend. Die Teilnahme wird überprüft.

Jährlich in der Zeit vom 2.-6. Januar (einschließlich Sonn- und Feiertage) findet eine Intensivphase statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Einzelheiten sind in § 8 geregelt.


§ 6 Ausbildungsfächer

Die Ausbildung umfasst folgende Unterrichtsfächer:

- Liturgik
- Singen und Sprechen
- Liturgiegesang (lateinisch / deutsch)
- Chorleitung
- Liturgisches Orgelspiel
- Orgelliteraturspiel
- Tonsatz (Harmonielehre u. Kontrapunkt)
- Gehörbildung
- Chorpraktisches Klavierspiel
- Musikgeschichte
- Orgelkunde

Das Fach Klavier wird nicht unterrichtet. Wurde bei der Aufnahmeprüfung im Fach Klavier mindestens die Note "gut" erreicht, so kann diese als Leistungsbewertung auf das Examenszeugnis übertragen werden, da die Anforderungen bereits dem C-Examen entsprechen. Andernfalls muss der Studierende privaten Klavierunterricht nehmen und die Prüfung nach einem bzw. nach zwei Jahren mit anderen Werken wiederholen.


§ 7 Zwischen- /Teilprüfungen

1. Zwischenprüfung

Nach dem ersten Unterrichtsjahr findet eine Zwischenprüfung statt in den Fächern Orgelimprovisation und Orgelliteraturspiel

2. Teilprüfungen

In Fächern, die nur ein Jahr lang unterrichtet werden, kann nach Ende des Unterrichtsjahres die Abschlussprüfung erfolgen.


§ 8 Zeit und Ort des Unterrichtes

Unterrichtszeiten sind die allgemeinen Schulzeiten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Schulferien sind unterrichtsfreie Zeiten mit Ausnahme der Intensivphase (siehe § 5, Satz 3).

Das Ausbildungsjahr beginnt mit dem ersten Samstag im Februar.

1) Der Gruppenunterricht findet in Köln statt. Unterrichtszeit ist samstags von 12.30-17.00 Uhr. Unterrichtsort ist die Hochschule für Musik Köln.

2) Der Unterricht in den Fächern Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel und chorpraktisches Klavierspiel wird in der Regel wöchentlich durch einen jeweils vom Referat Kirchenmusik zugewiesenen Fachlehrer erteilt.

3) Außerdem findet eine auf den gesamten Ausbildungszeitraum angelegte Einführung in die kirchenmusikalische Praxis durch den ebenfalls zugewiesenen Mentor statt. Zu diesem Chormentorat gehören sowohl Organisten- wie auch Chorleiterdienste. Konkrete Aufgaben unter Aufsicht des Mentors sind
- Orgelspiel in Gottesdiensten;
- Kantorendienste in der Gemeinde;
- Übernahme von Teilen der Probe in den verschiedenen kirchenmusikalischen Gruppen einer Pfarrgemeinde sowie Dirigate bei deren Auftritten.

4) Ausnahmen in den Fällen § 8, 2 und 3 sind nur nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Erzbischöflichen Prüfungsausschusses für Kirchenmusiker möglich und schriftlich zu bescheiden.


§ 9 Unterrichtsgebühren

Die monatliche Unterrichtsgebühr beträgt 65.-- Euro (bei fakultativem Einzelunterricht im Fach Singen und Sprechen 80,- Euro) und ist im Voraus zum Ersten eines jeden Monates an das Erzbistum Köln zu überweisen. Kto.-Nr. 55 050 bei der Pax-Bank Köln (BLZ 370 601 93) unter Angabe des Kassenzeichens 5-12200-1300.

Diese Gebühren sind der Teilnehmerbeitrag für den Unterricht sowie die Unterbringung und die Verpflegung während der Intensivphase und ggf. eines Kennenlernwochenendes sowie für die Chorbücher und das Lehrbuch „Musik im Gottesdienst". Die Kosten für weitere Lehrmittel hat der Studierende selbst zu tragen.


§ 10 Inkraftsetzung

Diese Ordnung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Damit erlischt automatisch die Gültigkeit der Ausbildungsordnung vom 1.8.2000 (Amtsblatt Köln, 15.8.2000, Nr. 192)


Köln, den 01.09.2003

Joachim Kardinal Meisner
Erzbischof von Köln

Aufnahmebedingungen: Religiös-charakterliche Eignung
Mindestalter: 15 Jahre

Musikalische Anforderungen:

Klavier:

  • Vortrag von zwei bis drei leichten bis mittelschweren Kompositionen aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein polyphones Werk. Außerdem Vorbereitung und Vortrag eines leichten Klavierstückes, das ca. vier Wochen vor der Aufnahmeprüfung zugeschickt wird. Bei Erreichen der Note „gut" kann diese als Leistungsbewertung auf das Examenszeugnis übertragen werden. Andernfalls wird dem Studierenden empfohlen, auf privater Basis Klavierunterricht zu nehmen und die Prüfung nach einem bzw. zwei Jahren mit anderen Stücken zu wiederholen.
  • Die Mindestspieldauer soll zehn Minuten nicht unterschreiten.

Liturgisches Orgelspiel/Orgelliteraturspiel:

  • Spiel eines vorbereiteten Satzes aus dem Begleitbuch zum Gotteslob (manualiter oder mit Pedal)
  • Einfaches, improvisiertes Orgelspiel nach eigener Vorgabe. Gegebenenfalls Vortrag
    einfacher Orgelwerke.

Allgemeine Musiklehre:

  • Kenntnis von Tonarten, Intervallen, Quintenzirkel, Kadenzen, grundlegenden
    Fachbegriffen.

Gehörbildung:

  • Hören und Bestimmen von Intervallen im Raum einer Oktave, von Dreiklängen, (Dur/Moll), einfachen Rhythmen,
  • Nachsingen und Vom-Blatt-Singen einfacher Melodien.

Singen und Sprechen:

  • Nachweis einer bildungsfähigen Stimme durch Vorlesen eines selbstgewählten Textes,
  • Vortrag eines Gesanges aus dem Gotteslob.


Für die Beurteilung in den Instrumentalfächern ist die Qualität des technischen und musikalischen Vortrages wichtiger als der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Werke.

Wenn Sie sich anmelden möchten, senden Sie bitte den Anmeldebogen an das

Erzbistum Köln
Hauptabteilung Seelsorge
Stabsstelle Kirchenmusik
50606 Köln

Anmeldeschluss ist jährlich der 1. Dezember.

Dieter Leibold