Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel direkt über die Schulleitung der Erzbischöflichen Schule, an der Sie tätig werden möchten. Daher empfiehlt sich eine Bewerbung direkt bei der Schule.
Einstellungen sind zu jeder Zeit auch unterjährig möglich. Es gibt keine Bindungen an die Einstellungsverfahren des öffentlichen Schuldienstes.
Die Einstellung selbst erfolgt nach Anfrage durch den Schulleiter über ein Bewerbungsgespräch beim Schulträger durch den für die Schule zuständigen Erzbischöflichen Schulrat. Bei dafür vorliegenden Voraussetzungen kann die Anstellung in einem beamtenähnlichen Vertragsverhältnis erfolgen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund von Examen zur Lehrtätigkeit an einer der Erzbischöflichen Schulen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg) geeignet sind, ist eine zentrale Bewerberdatei beim Schulträger eingerichtet, in der die Daten zunächst für ein Jahr gespeichert bleiben (vgl. auch Menüpunkt „Bewerbungen“). Diese Daten stehen den Schulleitungen der Erzbischöflichen Schulen auf Anfrage zur Verfügung.