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Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist gültig bis zur Ablegung der [Zweiten] Staatsprüfung oder für die Dauer eines Zertifikatskurses bzw. für die Dauer des Kurses zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung.

Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer leisten einen unverzichtbaren Dienst für die heranwachsende Generation, die Gesellschaft und für die Kirche. Sie stehen mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und werden in der Schule und ihrem weltanschaulich pluralen Umfeld als deren Repräsentantinnen und Repräsentanten angesehen und angesprochen.

Die missio canonica zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof von Köln stellt hierzu eine Vertrauenserklärung und eine Ermutigung dar.

Neben dem Zuspruch zu dieser herausfordernden Aufgabe, besteht auch der Anspruch, als Religionslehrerin und Religionslehrer glaubwürdig zu leben und zu lehren.

Konkret kann sich dies wie folgt zeigen:

  • Der/die Religionslehrer/in bekennt sich zu seinem/ ihrem Glauben und lebt aus einer persönlichen Gottes- und Christusbeziehung in der Gemeinschaft der Kirche.

  • Der/die Religionslehrer/in ist sich der Rolle als Repräsentant/-in der Kirche bewusst, indem er/ sie den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche erteilt.

  • Der/die Religionslehrer/in versteht sich als Teil der katholischen Kirche. Er/sie nimmt am Leben der Gemeinde teil und ist mit dieser Gemeinschaft in der gottesdienstlichen Feier verbunden.

  • Der/ die Religionslehrer/in lebt sein/ihr Christsein glaubwürdig in Beziehungen und Gesellschaft Er/sie empfängt die Sakramente der Kirche und schöpft daraus Kraft für das eigene Christsein und die persönliche Lebensführung.

Weitere Überlegungen zur Aufgabe und Rolle der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers finden sich in dem Begleitschreiben zum Formular für die Referenz.

 

Hinweise zur Antragstellung

Möglichkeiten zur Beratung und Unterstützung

In den Mentoraten stehen für Sie gerne Ihre bekannten Ansprechpartner/-innen zur Verfügung

 

Während des Referendariates können Sie sich gerne an Frau Birgitta Hess wenden.

Zur Information: Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist eine Voraussetzung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts und wird zunächst bis zum erfolgreichen Abschluss der Lehramtsausbildung oder für die Dauer eines Zertifikatskurses bzw. eines Studienkurses zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung ausgestellt.

Yvonne Ortmann

Ansprechpartnerin

Yvonne Ortmann

Roth-Roswitha

Ansprechpartnerin

Roswitha Roth