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Spielfilmlizenzen
Wir verleihen als Medienzentrale Filme (Spielfilme, Kurzfilme und Dokumentationen) mit dem Recht, diese in der Seelsorge, Schule und für weitere Bildungsprozesse nichtgewerblich-öffentlich vorzuführen. Selbstverständlich können die Filme auch privat zu einem besonderen Filmerlebnis werden.
Was ist mit Filmen, die wir nicht verleihen?
Über unseren eigenen Filmbestand hinaus gehend bieten wir Ihnen in Kooperation mit dem Katholischen Filmwerk die Möglichkeit, aus einem Pool von derzeit über 3.600 Spielfilmen den Wunschfilm für Ihre Vorführung auszuwählen. Für diese Titel können wir Ihnen die nichtgewerblichen-öffentlichen Vorführrechte vermitteln, sofern einige wenige Voraussetzungen erfüllt sind.
Zur Praxis: Wie läuft es ab?
Wenn Sie einen Film, den Sie nicht bei uns entleihen können einsetzen möchten, recherchieren Sie, ob der Titel in dem oben genannten Pool verfügbar ist. Sodann benötigen Sie eine Kopie des Films, die Sie sich selbst besorgen. Um den Film nun nichtgewerblich-öffentlich aufführen zu dürfen sind folgende Bedingungen unbedingt zu beachten:
1. Dieses Lizenzmodell gilt nur für Kunden aus den Bereichen Schule und katholische oder evangelische Institutionen. Die Nutzung erfolgt gemäß dem jeweiligen Bildungsauftrag
2. Sie prüfen, ob der Film lizenzierbar ist (s.unter Downloads) und besorgen sich eine legal erworbene handelsübliche DVD oder BluRay
3. Sie informieren uns vorab über die geplante Vorführung (s. unter Downloads)
Die Kosten für das jeweilige Vorführrecht übernehmen wir bis auf weiteres für Sie.
Das ist noch wichtig
1. Keine Werbung für die Veranstaltung mit Angabe des Filmtitels im Internet und Zeitung (s. unter Downloads)
2. Keine open-air-Veranstaltungen
3. Veranstaltungen, die voraussichtlich mehr als 50 Zuschauer haben werden, sind gesondert zu beantragen
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Downloads
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V+Ö-Rechte
Die Medienzentrale verleiht ausschließlich urheberrechtlich einwandfreie Medien. So verfügen unsere DVDs und Videos über die sogenannten V+Ö-Rechte, also dem Recht zum Verleih und zur nicht-kommerziellen öffentlichen Vorführung.
Immer wieder werden in Schulen, Bildungseinrichtungen und Pfarrgemeinden Filme vorgeführt, die kein Recht zur Präsentation besitzen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Titel, die im Fernsehen aufgezeichnet wurden, um Filme aus Videotheken oder um Kauf-DVDs. Vorführungen solcher Filme, die nur die Freigabe zur privaten Nutzung besitzen, sind illegal.
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