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Information zum Thema Sexueller Missbrauch

8. Februar 2010; PEK (100208)

Das Erzbistum Köln hat in seinen Gemeinden eine Boschüre zum Thema Sexueller Missbrauch verteilt. Erzbischof Joachim Kardinal Meisner will damit allen Gläubigen im Erzbistum ein Informationsangebot in der aktuellen Situation vermitteln. Das mehr als 30 Seiten umfassende Heft trägt den Titel „Zu Vorfällen von sexuellem Missbrauch – Informationen und Dokumente“. Es enthält ein Wort von Kardinal Meisner, das Kirchenzeitungs-Interview mit Msgr. Dr. Stefan Heße zum Vorgehen in Verdachtsfällen, die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz und die diözesanen Ausführungsbestimmungen dazu, Auszüge aus dem Hirtenbrief des Papstes an die Kirche von Irland sowie weitere Texte zum Thema. Zentrale Adressen der Ansprechpartner im Erzbistum Köln für Opfer sexuellen Missbrauchs sind abschließend beigefügt.

In seinem Vorwort schreibt Kardinal Meisner: „Ich kann nicht verhehlen, dass ich über das Versagen von manchen Priestern und kirchlichen Mitarbeitern nicht nur zutiefst erschüttert, sondern auch zornig bin. Sexueller Missbrauch ist ein verabscheuungswürdiges Vergehen; besonders schlimm aber ist es, wenn ein Priester der Täter ist.“ In der aktuellen Situation müsse „mit Ehrlichkeit, Offenheit und dem Willen zur Umkehr“ gehandelt werden, heißt es weiter. „Unsere erste Sorge muss sein, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt und sie helfenden Beistand erfahren.“ Jedem einzelnen Verdacht werde „mit aller Sorgfalt und Konsequenz“ nachgegangen. Zugleich sei „unser aller Wachsamkeit gefordert, damit wir alles tun, dass solche vergehen zukünftig verhindert werden können“. Dazu dient auch die Broschüre. Das Heft steht als PDF-Datei auch zum Download auf der Internetseite des Erzbistums unter www.erzbistum-koeln.de bereit.

Eine Anfrage des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ zum Thema sexueller Missbrauch hatte die Pressestelle des Erzbistums Köln am 5. Februar 2010 wie folgt beantwortet:
„Im Erzbistum Köln gab es im April 2008 Hinweise zu einem Verdachtsfall auf Kindesmissbrauch durch einen Priester. Damals erhielt das Erzbistum ernst zu nehmende Informationen, dass sich in den 70-er Jahren ein mittlerweile (1994) verstorbener Pfarrer an Kindern vergriffen habe. Wegen dieser besonderen Situation wandte sich der Generalvikar mit einem offenen Brief an die betroffene Gemeinde und bat mögliche Opfer, mit einem dafür benannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen. Daraufhin meldeten sich einige Personen, denen individuelle Hilfe und Begleitung angeboten wurde. Strafrechtlich konnte in diesem Fall naturgemäß nichts mehr unternommen werden; trotzdem wurde diese Frage geprüft. Des weiteren hat die Pressestelle 2002, als wegen der Aufdeckung der Missbrauchsfälle in den USA entsprechende Anfragen auch an das Erzbistum Köln gerichtet wurden, das Ergebnis der Nachforschungen veröffentlicht: „Im Bereich des Erzbistums Köln hat es … in den vergangenen 25 Jahren lediglich einen Fall sexuellen Missbrauchs gegeben, der strafrechtlich geahndet wurde. In drei weiteren Fällen hat es in diesem Zeitraum staatsanwaltliche Ermittlungen gegeben, die von der Staatsanwaltschaft jedoch eingestellt wurden.“ (PEK-aktuell 31.07.2002)

Am 4. Mai 2010 hat das Erzbistum Köln einen Diözesanpriester mit sofortiger Wirkung beurlaubt und ihm jede seelsorgliche Tätigkeit untersagt. Anlass war ein Hinweis, dem der bischöfliche Ansprechpartner für Fälle von sexuellem Missbrauch nachgegangen war. Demnach hatte der Priester Mitte der 1970-er Jahre einen damals Jugendlichen sexuell missbraucht. Der Priester ist geständig und erkennt mit großer Scham seine Schuld an. Gegen den Priester liegen keine weiteren Vorwürfe vor. Nach staatlichem Recht ist diese Tat verjährt. Dennoch hat das Erzbistum Köln die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Gemäß Kirchenrecht hat das Erzbistum den Sachverhalt nach Rom gemeldet, wo über weitere disziplinarische Maßnahmen gegen den Priester entschieden wird. Bis zur abschließenden Klärung bleibt seine Beurlaubung bestehen. Das Erzbistum Köln steht in Kontakt mit dem Opfer.

Unter den in der Kirche tätigen Laien gab es folgende vier Fälle: 2001 stand ein Kirchenmusiker, 2002 ein Organist wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. 2004 beschuldigten Pfadfinder ihren Gruppenleiter des Missbrauchs, der daraufhin zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ebenso wie 2008 ein Student, der eine Messdienergruppe leitete. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Hausmeister wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, das im Frühjahr 2010 anhängig war, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Der Beschuldigte war während des Ermittlungsverfahrens vom Dienst suspendiert worden. Dies entspricht den „Leitlinien bei sexuellem Missbrauch“, wie sie im Erzbistum Köln seit 2003 auf der Grundlage der entsprechenden Regeln der Bischofskonferenz gelten. Dort ist auch das weitere Prozedere festgelegt (Informationswege, Zuständigkeiten, Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, Sanktionen usw. – siehe aktuelle Fassung im Amtsblatt vom 1. Oktober 2006, S. 200) Diesen Leitlinien entsprechend gibt es im Erzbistum Köln sowohl Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs als auch einen Arbeitsstab für diese Fälle, dem Mediziner, Psychologen, Priester und Juristen angehören.“
  • In der Kirchenzeitung für das Erzbistum Köln vom 19. März 2010 erläutert der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Erzbistum Köln, Msgr. Dr. Stefan Heße, in einem Interview das Vorgehen und die einzelnen Schritte bei einem Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch.
  • Die Deutsche Bischofskonferenz hat bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung in Freiburg ein Vier-Punkte-Programm verabschiedet und den Trierer Bischof Stephan Ackermann zum Beauftragten für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich ernannt.

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