Unzulässige Verwendung von kirchengemeindlichen Finanzmitteln

St. Martin Bonn - Aufzehrung des Substanzvermögens - Msgr. Schumacher verzichtet auf Ämter

11. Mai 2018 (pek180511)

Bonn. In den Jahren 2009 bis 2014 ist es in der Bonner Kirchengemeinde St. Martin zu einer unzulässigen Verwendung kirchlicher Finanzmittel in Höhe von knapp einer Million Euro gekommen. Das ist das Ergebnis einer turnusmäßigen Prüfung der internen Revision des Erzbistums Köln, das nun auch eine externe, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Kölner Erzbischofs und des Vermögensrates des Erzbistums Köln bestätigt hat.

 

Das Geld wurde offenbar dafür verwendet, defizitäre Einrichtungen der Kirchengemeinde zu finanzieren, unter anderem den Betrieb des Münster-Carrés. Außerdem kam es bei Baumaßnahmen der Kirchengemeinde zu Liquiditätsengpässen in vergleichbarer Höhe. Die eingesetzten Gelder stammen aus dem Substanzvermögen der Kirchengemeinde. Diese fest angelegten Finanzmittel einer Kirchengemeinde müssen nach Ablauf ihrer jeweiligen Laufzeit verpflichtend wieder angelegt werden. Dies ist hier nicht geschehen. Den Verantwortlichen wird keine persönliche Bereicherung vorgeworfen.

 

Zusammen mit der für die Kirchengemeinde St. Martin zuständigen Rendantur Bonn hatte Monsignore Wilfried Schumacher in seiner Funktion als Stadtdechant, Vorsitzender des Gemeindeverbands Bonn, Vorsitzender des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde St. Martin Bonn und als Pfarrer der Kirchengemeinde St. Martin Bonn eine besondere Aufsichts- und Vermögensbetreuungspflicht.

 

Die unabhängige Untersuchung stellt für Monsignore Schumacher eine zentrale Schnittstellenfunktion fest, aus der sich seine hervorgehobene Verantwortlichkeit im Hinblick auf die Überwachung der Abläufe und handelnder Personen sowie der Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung der Kirchengemeinde St. Martin ableitet. 

 

Monsignore Schumacher erkennt seine funktionale Verantwortung an und erklärt deshalb, mit sofortiger Wirkung auf die Aufgaben als Pfarrer der Pfarrei St. Martin in Bonn und als Stadtdechant zu verzichten. Der Erzbischof hat den Verzicht angenommen. Er respektiert und unterstützt Monsignore Schumacher in dieser Entscheidung und dankt ihm für seinen priesterlichen Einsatz.

 

Die Überprüfung und Ordnung der kirchengemeindlichen Finanzen wird mit Unterstützung der externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft fortgesetzt. Allen Beteiligten ist an einer umfassenden und transparenten Aufklärung und Aufarbeitung gelegen.

 

Dementsprechend prüft das Erzbistum auch, welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden müssen, um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern.

Die derzeitige Restaurierung des Bonner Münster wird durch die Vorgänge nicht beeinträchtigt.

 

Die Leitung der Pfarrei St. Martin wird bis zur Ernennung eines neuen Pfarrers Pfarrer Alfons Adelkamp als Pfarrverweser innehaben. Die Aufgabe des Stadtdechanten übernimmt Pfarrer Bernd Kemmerling kommissarisch.