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Unterrichtseinsichtnahmen
Für die Unterrichtseinsichtnahmen gilt:
- pro Unterrichtseinheit (UE) 20 Minuten (teilweise im Team)
- gleiche Anzahl Unterrichtseinsichtnahmen jeweils in der ersten und zweiten Hälfte des Unterrichts
- mindestens 50 % der Lehrkräfte werden besucht
- möglichst in allen Bildungsgängen und Fächern
- Kernfächer stärker repräsentiert
- Blick auf das Gesamtsystem
- d.h. keine Beurteilung der einzelnen Lehrkraft
Die Daten der Beobachtungen werden anonymisiert in ein entsprechendes Computerprogramm eingegeben. Die Schulleitung bekommt keinerlei Informationen über einzelne Lehrkräfte und deren Unterricht. Hiervon muss nur dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn z. B. im Chemieunterricht Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden oder Gefahr im Verzuge ist.
Es geht also um eine systemische Sichtweise des gesamten Unterrichts. Durch den Umfang und die Vielfalt wird sichergestellt, dass die Schule eine durch Daten gestützte differenzierte Rückmeldungen über didaktische Gestaltung und aktive Lernprozesse erhält. Die QA gibt differenziert Auskunft darüber, in welcher Prozessqualität die Schülerinnen und Schüler dieser Schule in der ganzen Bandbreite der Fächer, Jahrgangsstufen und Lehrerpersönlichkeiten lernen.
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