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Was geschieht nach der QA?
Der Qualitätsbericht wird vom Schulträger und den schulischen Gremien zunächst unabhängig voneinander in einem internen Verfahren analysiert und ausgewertet. Schon hier, aber auch im späteren Verlauf des Verfahrens kann von den Beteiligten externe Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen werden („Entwicklungshelfer“, systemische Beratung u.a.m.).
Elternpflegschaft, Schülerrat und Lehrerkonferenz beraten also zunächst unabhängig von einander, welche Schwerpunkte zukünftigen Handels sie setzen möchten. Idealerweise verständigen sich diese Gremien dann in der Schulkonferenz auf wenige, aber wesentliche gemeinsame Ziele.
Am Ende der internen Beratung verständigen sich Schule und Schulträger über gemeinsame Handlungsfelder, die in eine konkrete Zielvereinbarung münden. Der Schulträger stellt sicher, dass diese Zielvereinbarungen angemessen umgesetzt werden können. Er unterstützt die Schule bei der Planung und Durchführung sowie bei der Gewinnung geeigneter Moderatorinnen und Moderatoren für externe Beratung und Fortbildung.
Etwa ein Jahr nach dem Abschluss der Zielvereinbarung erfolgt die Überprüfung der Zielerreichung. Der Entwicklungsprozess wird gegebenenfalls durch die Erarbeitung neuer Zielvereinbarungen fortgesetzt.
Die Schulen wiederum können ihrerseits die Qualitätsanalyse bewerten.

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