Kirchliche Bevollmächtigung
Kirchliche Unterrichtserlaubnis/ missio canonica
Voraussetzung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche.
Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sicher gestellt.
Referendariat
Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes (Referendariats) wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt.
In diesem Zusammenhang ist auf die verbindlichen Elemente des sog. Studienbegleitbriefes zu verweisen; Näheres dazu siehe unter Mentorat Köln bzw. Mentorat Wuppertal.
Nach Beendigung des Referendariats
Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung kann auf Antrag die missio canonica verliehen werden. Sie gilt - wenn nicht Hinderungsgründe in der Lebensführung entgegenstehen - auf Lebenszeit.
Zertifikatskurs
Für die Teilnahme an einem Zertifikatskurs wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - eine für die Dauer des Kurses gültige Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt. Die Urkunde wird nach Abschluss des Kurses entfristet.
Ansprechpartnerin (komm.):
Yvonne Ortmann
Telefon: 0221/1642-3901
E-Mail an Frau Ortmann |