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kirchlich heiraten
Die Feier der kirchlichen Trauung in der Katholischen Kirche
- Verschiedene Formen -
Der Ablauf und die wesentlichen Elemente der kirchlichen Trauung sind in der Katholischen Kirche durch die "Ordnung der kirchlichen Traufeier" festgelegt. Die konkrete Gestalt der Trauliturgie soll dabei die oftmals unterschiedlichen Situationen der Brautpaare berücksichtigen.
Die deutschen Bischöfe haben deshalb die beiden Grundformen der kirchlichen Traufeier nämlich die Feier der Trauung in einer Eucharistiefeier und die Feier der Trauung in einem Wortgottesdienst liturgisch geregelt. Für die Form des Wortgottesdienstes bieten sie verschiedene liturgische Texte an, die die Glaubenssituation der Partner einbeziehen.
Normalerweise kann folgende Empfehlung gegeben werden:
Eucharistiefeier
Die Eheschließung katholischer Partner findet nach Möglichkeit innerhalb einer Eucharistiefeier statt, da die Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist und in der Eucharistie das Gedächtnis des Neuen Bundes gefeiert wird. Wenn die Brautleute dem Leben der Kirche fernstehen oder nicht kommunizieren wollen, sollte überlegt werden, ob eine Eucharistiefeier angemessen ist.
Diese Feier der Trauung besteht aus den Teilen Eröffnung, Wortgottesdienst, Trauung, Eucharistie, Abschluss. (Übersicht)
Wortgottesdienst
Die Trauung in einem Wortgottesdienst wird dann gefeiert, wenn die Trauung zu einer Eucharistiefeier nicht möglich oder angemessen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Diakon die Feier leitet oder sich die Brautleute vom Leben der Kirche entfernt haben und nicht kommunizieren wollen.
Ist einer der Partner katholischer Christ und schließt dieser die Ehe mit einem nichtkatholischen Christen (konfessionsverschiedene Ehe), so wird die Trauung in der Regel in einem Wortgottesdienst gefeiert.
Die Feier der Trauung in einem Wortgottesdienst hat folgende Ordnung: Eröffnung, Lesungsteil, Trauung, Vaterunser, Abschluss. (Übersicht)
Die Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares (ein Partner ist evangelisch, der andere katholisch) sollte nach Möglichkeit von einem Seelsorger in einer liturgischen Feier vorgenommen werden, nachdem sich die Partner nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben.
Auf besonderen Wunsch des konfessionsverschiedenen Brautpaares können sich auch beide Seelsorger an der Trauung beteiligen.Landläufig spricht man hier von einer "ökumenischen Trauung": Bei der katholischen Traufeier wirkt ein ein evangelischer Pfarrer/Pfarrerin mit; bei einer evangelischen Traufeier wirkt ein katholischer Seelsorger mit. (Übersicht)
Ist die Trauung in der evangelischen Kirche beabsichtigt, so wird dem katholischen Partner nahegelegt, bei seinem Pfarramt eine so genannte »Dispens von der Formpflicht« einzuholen. Bei diesen Fragen steht dem Brautpaar der zuständige Pfarrer gern mit Rat und Tat zur Seite.
(Informationen zur evangelischen Trauung finden Sie hier)
Die Trauung eines katholischen Partners mit einem nichtgetauften Partner, der an Gott glaubt (also meistens Anhänger einer anderen Religionsgemeinschaft ist), geschieht in der Regel in einem Wortgottesdienst. Das von den Bischöfen herausgegebene Rituale »Die Feier der Trauung« stellt für diese Trauung eigene Texte bereit, die die besondere Lebenssituation des Brautpaares berücksichtigen, denn die Bischöfe wünschen nicht, dass der nichtgetaufte Partner Texte spricht, die seinem Gewissen, seiner Religion und seiner Überzeugung entgegenstehen.
Die Trauung eines katholischen Christen mit einem nichtglaubenden Partner geschieht in der Regel in einem Wortgottesdienst. Bei einem Nichtglaubenden kann es sich um einen nichtgetauften Partner handeln oder auch um einen Partner, der die Taufe empfangen hat, aber nie zum Glauben zu Gott gekommen ist oder nicht mehr an Gott glaubt. Die in diesem Fall verwendeten Texte des Trauungsritus sind ebenfalls der Situation des Brautpaares angepasst.
- Einladung zur Mitgestaltung -
Die Ordnung der kirchlichen Tauung enthält eine Reihe von Elementen, die entweder vom Brautpaar selbst (mit)gestaltet bzw. ausgewählt werden können. In der Einleitung zur Ordnung der kirchlichen Trauung werden die Seelsorger ausdrücklich angehalten, Brautpaare zu diser Mitgestaltung einzuladen und sie dabei zu unterstützen
"Die Feier der Trauung ist sorgfältig vorzubereiten, wenn möglich zusammen mit den Brautleuten. (...)
Zusammen mit den Brautleuten selbst sind gegebenenfalls die Schriftlesungen auszuwählen, die in der Homilie ausgelegt werden sollen: ebenso die Form, in der sie den gegenseitigen Konsens ausdrücken; die Texte der Ringsegnung, den Trauungssegen, die Fürbitte und die Gesänge. Außerdem ist auf einen sinngemäßen Gebrauch der Auswahlmöglichkeiten des Ritus zu achten sowie auf örtliche Gewohnheiten, die gegebenenfalls einbezogen werden können."
Eine Übersicht zu den Gestaltungsmöglichkeiten mit Textverweisen und Erläuterungen zu den Elementen des Traugottesdienstes finden Sie hier.
Ein Übersichtsblatt in das Sie Ihre Planungen für den Gottesdienst eintragen können, finden Sie hier
Quelle:Überarbeiteter Text nach www.kirchensite.de kirchensite - online mit dem Bistum Münster
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