Regelung für den Versand von Urkunden und Abzeichen
des Diözesan-Cäcilien-Verbandes Köln
1. Urkunden des Diözesan-Cäcilien-Verbandes Köln (DCV) werden auf
schriftlichen Antrag verliehen bei:
a) Dienstjubiläen als Chorleiter(in) bzw. Chorleiter(in)/Organist(in): Hier
kann die Tätigkeit des Sakristans nicht ausgezeichnet werden, da sie nicht in
den Zuständigkeitsbereich des DCV fällt.
Geehrt werden: - 25jährige Jubiläen - 40jährige Jubiläen - 50jährige
Jubiläen
b) Mitgliedschaft als aktive(r) Sänger(in)
Geehrt werden: - 25jährige Jubiläen - 40jährige Jubiläen - 50jährige
Jubiläen - 55-, 60-, 65-, 70jährige Jubiläen. Hier kann in begründeten
Ausnahmefällen (z.B. Ausscheiden wegen Krankheit oder hohen Alters) auch eine
Urkunde für die Jahre "dazwischen" bestellt werden.
Bei der Berechnung der Jahre aktiver Tätigkeit ist von der Voraussetzung
auszugehen, daß die Dauer der Sängertätigkeit mit dem Eintritt in den Kinderchor
der Kirchengemeinde beginnen kann. Die natürliche Unterbrechung zur Zeit der
Mutation wird als aktive Zeit mitgewertet, wenn die Unterbrechung nicht länger
als zwei Jahre dauert. Andernfalls können die Jahre der Unterbrechung nicht auf
die Gesamtsängertätigkeit angerechnet werden. Als aktive Zeiten gelten auch:
Zeiten der Verhinderung durch Krankheit, nachgewiesener Militär- bzw.
Zivildienst, Kriegsgefangenschaft und Verschleppung, Verfolgung und Inhaftierung
aus religiösen, politischen und rassischen Gründen. Über die Anerkennung von
Unterbrechungszeiten entscheidet die jeweilige Leitung der kirchenmusikalischen
Gruppe.
Die Jahre der Mitgliedschaft können in verschiedenen kirchenmusikalischen
Gruppen geleistet sein; hierzu zählen auch die Jahre der Mitgliedschaft in einem
kirchlichen Kinderchor. Die Mitgliedsjahre müssen nachgewiesen und dem Chor, in
dem der (die) Jubilar(in) z.Z. als Sänger(in) tätig ist, vorgelegt werden. Über
die Anerkennung der Mitgliedsjahre entscheidet ebenfalls die jeweilige Leitung
der kirchenmusikalischen Gruppe.
c) Urkunden für chorinterne Tätigkeiten, z.B. Vorsitz oder Ehrenvorsitz,
Ehrendirigentenschaft etc. werden seitens des Verbandes nicht ausgestellt.
2. Ehrennadeln gibt es für 25jährige aktive Tätigkeit bzw. Mitgliedschaft
in Silber, ab 40jähriger aktiver Tätigkeit bzw. Mitgliedschaft in Gold.
Ehrennadeln müssen ebenfalls schriftlich bestellt werden.
3. Für Jubilare(innen) ab 50jähriger Mitgliedschaft kann ein
Glückwunschschreiben des Herrn Kardinal beantragt werden, welches dann dem
Antragsteller mit gesonderter Post zugestellt wird .
4. Der Antrag auf Ehrengaben muß schriftlich erfolgen. Die Bestellfristen
für Urkunden sind: während des Jahres - 8 Wochen und vor dem Cäcilienfest -
bis zum 01.09. des jeweiligen Jahres. Der Antrag auf Ausstellung von Urkunden
muß folgende Angaben enthalten: - Vor- und Zuname der Jubilarin bzw. des
Jubilars - Jahre der Mitgliedschaft bzw. Tätigkeit (hierzu reicht die Angabe
der Gesamtjahre) - zuständiger Kirchenchor - Angabe der Lieferanschrift für
die Ehrengaben Der Antrag soll vom geistlichen Beirat des Chores
mitunterzeichnet sein.
5. Mitgliedernadeln des DCV sollten den Sängerinnen und Sängern bei
Beginn ihrer Sängertätigkeit überreicht werden und können beim DCV bestellt
werden.
6. Urkundenformblätter dürfen nur in Ausnahmefällen versendet werden.
Diese müssen nach eigener Beschriftung dann wieder dem DCV zugesandt werden,
damit die Unterschrift des Diözesanpräses geleistet werden kann.
7. Für die Begleichung der Rechnung ist 14 Tage nach Erhalt der
Ehrengaben Sorge zu tragen.
8. Urkunden des DCV dürfen nicht vervielfältigt werden und für
anderweitige Ehrungen von Sängern(innen) oder für Drucksachen irgendwelcher Art
verwendet werden, es sei denn, der DCV hat dies besonders gestattet. Anmerkung
Die Mitgliedsnadeln werden mit 2,00 Euro und die Ehrennadeln mit 4,00 Euro
berechnet. Die Urkunden können z.Z. noch mit 5,00 Euro versandt werden. Für
Versand und Verpackung fallen darüber hinaus Kosten in Höhe von zwischen 2,00
und 4,00 Euro an.
Stand: 30.09.2002
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