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Begleiter in der Altenheimseelsorge

 

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Definition, Aufgaben, Kooperation, Qualifizierung
 

Bei den „Begleiter/innen in der (Behinderten-, Altenheim-, Hospiz-) Seelsorge“ handelt es sich um geeignete, katholische Mitarbeiter/innen aus Einrichtungen im Feld der Behinderten- bzw. Altenhilfe und stationären Hospizarbeit – denkbar sind hier darüber hinaus Jugendhilfe, Strafvollzug und weitere pastorale Handlungsfelder. Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber nach Absolvierung bestimmter Kursblöcke zur Qualifizierung eine stundenweise Freistellung innerhalb ihrer Arbeitszeit. Durch das Erzbistum Köln erfolgt eine Einrichtungsbezogene, jeweils auf 5 Jahre befristete bischöfliche Beauftragung, um als Begleiter/in in der (Behinderten-, Altenheim-, Hospiz-) Seelsorge tätig zu werden. Die Dienstaufsicht für diese Tätigkeit liegt beim Träger, die Fachaufsicht nimmt das Erzbistum Köln, durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen wahr.

 















Als solche Begleiter/innen in der Seelsorge sind Sie zuständig für

 

  • die Übernahme einer Brückenfunktion zwischen der (Wohn-)Einrichtung und der gemeindlichen Seelsorge mit (behinderten, alten, sterbenden, gefangenen usw.) Menschen.
  • wortgottesdienstliche Feiern unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe.
  • die Gestaltung einer am Kirchenjahr orientierten Atmosphäre in der Wohneinrichtung.
  • die Sorge für die religiöse Begleitung der jeweiligen Zielgruppe, deren Angehörige und der Mitarbeiter/innen in der Einrichtung selbst sowohl in Alltagsvollzügen wie    in lebensgeschichtlichen Grenzsituationen. 

  

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