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grafik-begleiter_seelsorgeBegleiter und Begleiterinnen in der Hospizseelsorge

 

 










Eine ausführliche Ausschreibung der Weiterbildung finden Sie hier zum Download.




 

Ausgangssituation

 
Die Katholische Seelsorge in vielen Stationären Hospizen kann leider nicht mehr flächendeckend durch hauptamtliche Seelsorger und Seelsorgerinnen des Erzbistums Köln gewährleistet werden.
Bewohner und Bewohnerinnen sowie die Mitarbeiter haben aber davon unabhängig ein Bedürfnis nach kontinuierlicher seelsorglicher Begleitung.
Um diesem wenigstens in geringem Maße nachkommen zu können hat das Erzbistum Köln durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen ein Rahmenkonzept für Begleiter in der Seelsorge erarbeitet
 
 

Aufgaben

 
Die  Begleiter/innen in der Seelsorge sind zuständig für
  • die Übernahme einer Brückenfunktion zwischen dem Hospiz und der Gemeinde-Seelsorge
  • wortgottesdienstliche Feiern unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse
  • die Gestaltung einer am Kirchenjahr orientierten Atmosphäre im Hospiz.
  • die Sorge für die religiöse Begleitung der Hospiz-Gäste, deren Angehörige und der Mitarbeiter/innen im Hospiz selbst sowohl in Alltagsvollzügen wie in lebensgeschichtlichen Grenzsituationen
 

Freistellung , Dienst- und Fachaufsicht

 
Träger von stationären Hospizen können hauptberufliche katholische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für diese Aufgabe mit einem fest vereinbarten Stundenkontingent freistellen.
Die Dienstaufsicht bleibt weiter bei dem jeweiligen Dienstvorgesetzten.

Die Fachaufsicht wird für die seelsorgliche Tätigkeit von der Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen wahrgenommen.

Hierüber wird mit den Beteiligten ein Kontrakt erstellt.

 
 

Qualifizierungskurs und Begleitung

 
Diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden von der Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen für diese Tätigkeit in einem Kurs qualifiziert.
 
Für den Kurs im Umfang von
  • 12 Tagen (vier Seminare je drei Tage) und
  • 10 Gruppensupervisionen (begleitend nach der Beauftragung)

erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Freistellung durch den Träger.

 

Eine weitere fachliche wie persönliche Begleitung erfolgt durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen.

 
 

Bischöfliche Beauftragung

 
Nach erfolgreichem Abschluss werden die Begleiter in der Seelsorge durch den Erzbischof für ihre Tätigkeit im jeweiligen Hospizes beauftragt.
 
 

Finanzierung

 
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme übernimmt das Erzbistum Köln,
Die Kursteilnehmer leisten einen Eigenbeitrag von 10,00 €/ Seminartag
Die stundenweise Freistellung für dies seelsorgliche Tätigkeit sowie für den Qualifizerungskurs wird vom Einrichtungsträger übernommen.
 
 

Kontakt und Information

 
Wenn Sie Interesse und Bedarf für die Tätigkeit eines Begleiters in der Seelsorge in Ihrer Einrichtung sehen, nehmen Sie bitte  Kontakt mit uns auf.
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