In dieser Zeit können Zeichenhandlungen helfen, den Tod zu begreifen. Dazu gehört ein besonderer Segen (die Aussegnung), wenn der Verstorbene im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause aufgebahrt ist.
Außerdem versammeln sich mancherorts die Familie, Freunde und Nachbarn abends zum gemeinsamen Gebet in der Kirche. Hier ist Raum, um zu weinen und zu klagen, aber auch dankbar zurückzuschauen und für den Verstorbenen zu beten.
Es ist auch oft die Gemeinde, die zum Gebet einlädt und so ein Zeichen der Solidarität mit dem Verstorbenen und den Trauernden setzt. In der Regel leiten heute Gemeindemitglieder eine Wortgottesfeier oder ein Rosenkranzgebet. So können die An- und Zugehörigen Kraft und Trost für den endgültigen Abschied schöpfen.
Im Gotteslob aus dem Jahr 2013 (GGB) finden sich unterschiedliche Modelle:
Die Totenvesper (GGB 655), die Wort-Gottes-Feier (GGB 668), mehrere Andachten (GGB 675,3; 677,4; 680,8; 675,4; 680,7; 680,9), das Rosenkranzgebet (GGB 4).
Einzelne Diözesen und verschiedene Verlage bieten Handreichungen und Bücher mit Gottesdienstvorlagen für das Totengebet an. Hingewiesen sei auf die Liturgische Institute Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz (HHg.), Totengebet. Modelle und Hilfen für das Totengedenken in der Gemeinde (Trier 2005).
Auch im Manuale (Die kirchliche Begräbnisfeier Trier 2012) findet sich das Modell für eine Totenwache oder Wort-Gottes-Feier. Es ist für den Fall gedacht, dass man im Trauerhaus, wenn der Verstorbene aufgebahrt ist, Gebete (zur Aussegnung) sprechen möchte, bevor er überführt wird. Vgl. dazu die Seiten 30-34.
Das Erzbistum Köln hat ein kleines Heft herausgegeben mit dem Titel "Ich werde mit dir sein und dich segnen". Es enthält auch ein Segensgebet für Verstorbene. Es kann angefordert werden bei sandra.behrendt@erzbistum-koeln.de