Bestattung

Die Würde des Menschen geht über den Tod hinaus. Deshalb hat jeder Mensch das Recht auf eine würdevolle Bestattung. Die Kirche bekundet ihre Solidarität mit den Verstorbenen und bietet einen Schatz an Riten im Umgang mit den Toten und ihren Hinterbliebenen. Durch Gebet und Gottesdienst erhält die kirchliche Begräbnisfeier ihr christliches Profil.

Fürsorglicher Umgang mit den Toten

Kölner Gemeinde gibt einsam Verstorbenen das letzte Geleit

Rosemarie Amberge gibt zusammen mit zehn Frauen und zwei Männern von der Gemeinde-Initiative "Keiner geht allein" Verstorbenen, die keine Angehörigen mehr haben, das letzte Geleit.

In einer Debatte mit der Kommune haben die christlichen Kirchen in Neuss einen Erfolg erzielt: Die Kommune wird bei ordnungsamtlich angeordneten Bestattung nicht einfach den Leichnam einäschern lassen.

Wenn Menschen keine Angehörigen haben, dann tritt das Ordnungsamt ein und verfügt die Bestattung. Da die Kommune die Kosten trägt, wird oft eine Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld angeordnet. Ein Gottesdienst oder eine Trauerfeier sind meist nicht vorgesehen. Für den Fall der Bestattung von obdachlosen Menschen gibt es auf dem Kölner Südfriedhof seit 1997 eine Grabstätte für sie, um einen würdevollen Ort sicher zu stellen.

Mittellose Menschen

Das Sozialamt verfügt die Bestattung von Mittellosen und übernimmt die Kosten. Diese Form der Sozialbestattung hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist eine Herausforderung für Kirchen und Gemeinden.

Immer mehr Menschen leben in den letzten Jahren des Lebens allein Wenn sie sterben und auch kein Geld mehr da ist, folgt am Ende oft eine Sozialbeerdigung mit Einäscherung und anonymer Bestattung. Was kann die Kirche und jede Gemeinde am Ort tun, damit niemand allein gehen muss?

Grabgemeinschaft

In Bedburg-Kaster gibt es seit 2008 die St. Georg-Grabgemeinschaft. Sie sorgt dafür, dass vor allem Mitglieder, die keine Angehörigen mehr haben, unabhängig vom Wohnort und Konfession in einem Gemeinschaftsgrab bestattet werden. An der Bestattung eines Mitglieds nehmen nach Möglichkeit Mitglieder der Gemeinschaft teil. Die Grabpflege erfolgt ehrenamtlich. Nähere Informationen bei Pfarrvikar Gerhard Dane | Telefon: 02272 407944.

Den Tod begreifen

Die Zeitspanne nach dem Versterben eines Menschen und vor der Bestattung seines Leichnams ist eine ganz besonders intensive Zeit für die Hinterbliebenen. Die Art und Weise, wie diese Zeit gestaltet wird, ist oft entscheidend für den weiteren Trauerweg.

In dieser Zeit können Zeichenhandlungen helfen, den Tod zu begreifen. Dazu gehört ein besonderer Segen (die Aussegnung), wenn der Verstorbene im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause aufgebahrt ist.

Außerdem versammeln sich mancherorts die Familie, Freunde und Nachbarn abends zum gemeinsamen Gebet in der Kirche. Hier ist Raum, um zu weinen und zu klagen, aber auch dankbar zurückzuschauen und für den Verstorbenen zu beten.

Es ist auch oft die Gemeinde, die zum Gebet einlädt und so ein Zeichen der Solidarität mit dem Verstorbenen und den Trauernden setzt. In der Regel leiten heute Gemeindemitglieder eine Wortgottesfeier oder ein Rosenkranzgebet. So können die An- und  Zugehörigen Kraft und Trost für den endgültigen Abschied schöpfen.

Im Gotteslob aus dem Jahr 2013 (GGB) finden sich unterschiedliche Modelle:

Die Totenvesper (GGB 655), die Wort-Gottes-Feier (GGB 668), mehrere Andachten (GGB 675,3; 677,4; 680,8; 675,4; 680,7; 680,9), das Rosenkranzgebet (GGB 4).

Einzelne Diözesen und verschiedene Verlage bieten Handreichungen und Bücher mit Gottesdienstvorlagen für das Totengebet an. Hingewiesen sei auf die Liturgische Institute Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz (HHg.), Totengebet. Modelle und Hilfen für das Totengedenken in der Gemeinde (Trier 2005).

Auch im Manuale (Die kirchliche Begräbnisfeier Trier 2012) findet sich das Modell für eine Totenwache oder Wort-Gottes-Feier. Es ist für den Fall gedacht, dass man im Trauerhaus, wenn der Verstorbene aufgebahrt ist, Gebete (zur Aussegnung) sprechen möchte, bevor er überführt wird. Vgl. dazu die Seiten 30-34.

Das Erzbistum Köln hat ein kleines Heft herausgegeben mit dem Titel "Ich werde mit dir sein und dich segnen". Es enthält auch ein Segensgebet für Verstorbene. Es kann angefordert werden bei sandra.behrendt@erzbistum-koeln.de

 

 

Das Bestattungsgesetz ist Sache der Länder. In NRW wird die Bestattung im Friedhofs- und Bestattungsgesetz geregelt. Das Erzbistum Köln hat für die katholischen Friedhöfe eine eigene Friedhofsordnung sowie entsprechende Friedhofsgebühren-Ordnungen.

Amtsblatt des Erzbistums Köln

Weitere Regelungen finden Sie im Archiv

„Ruhe in Frieden“

Bestattungsriten von Juden, Christen, Muslimen und Anderen. Dokumentation der Fachtagung am 17. November 2021 in der Katholischen Akademie Berlin

Jüdische Bestattung

„Grundlegende Informationen zur jüdischen Bestattungskultur und den jüdischen Friedhöfe in der Stadt Köln finden Sie hier“

Die Kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, die sich mit den Akteurinnen und Akteuren der Stadt Köln vernetzt, ist ein Forum der Begegnung und des Austausches, bei dem es um politische, soziale und auch um kulturelle Themen geht.

Islamische Bestattung

Seit einigen Jahren lassen sich Muslime zunehmend auch in Deutschland bestatten. Welche Besonderheiten kennt die islamische Bestattungskultur? Was ist besonders zu beachten? Ein Film, der für das ZDF produziert wurde, gibt hierüber anschaulich Auskunft.

IMPULS

„Bedrückt uns auch das Los des sicheren Todes, so tröstet uns doch die Verheißung der künftigen Unsterblichkeit. Denn deinen Gläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet“.

(Die kirchliche Begräbnisfeier, Präfation von den Verstorbenen I) 

FAQ - Häufige Fragen

Eva-Maria Will

Referentin für Trauerpastoral

Sandra Behrendt

Unsere Anschrift

Erzbistum Köln | Generalvikariat
Erwachsenenseelsorge und Dialog 
Fachbereich lebensbegleitende Pastoral

Marzellenstraße 32
50668 Köln

Postanschrift:
Erzbistum Köln | 50606 Köln