Notfallseelsorge

Pastorale Dienste in der Notfallseelsorge

Für die Notfallseelsorger, die in den Rufsystemen als SvD (Seelsorger vom Dienst) mitarbeiten, ist eine Einführung und Zurüstung vor Ort zu leisten. Nur wer auch seitens der Kirchen als Seelsorger oder pastoraler Dienst arbeitet und eingesetzt ist, sollte aus Gründen der Klarheit und Eindeutigkeit gegenüber dem Klientel nach unserem Verständnis den Titel eines Notfallseelsorgers führen.

Als pastorale Dienste in der Notfallseelsorge wirken ausschließlich von der Kirche beauftragte Priester, Diakone, PastoralreferentInnen und GemeindereferentInnen. ("Wo Seelsorge drauf steht, soll auch Seelsorge drin sein.") Sie bringen aus ihrer Ausbildung und ihrer seelsorglichen Arbeit eine theologische, spirituelle und psychosoziale Grundkompetenz mit. Vor ihrer Beauftragung steht eine Einführung in die Notfallseelsorge. Darüber hinaus ist eine Zusatzqualifikation sinnvoll, die über Aus- und Fortbildungen in folgenden Themen erlangt wird:

  • Organisation des örtlichen Rettungsdienstes
  • Teilnahme am Rettungsdienst in Form eines Praktikums (als Empfehlung)
  • Einführung in die Krisenintervention
  • Grundlagen der Psychotraumatologie
  • Plötzlicher Kindstod
  • Suizid/Suizidversuch
  • Überbringung von Todesnachrichten
  • Abschiedsrituale bei häuslichen Todesfällen

 

Diese Aus- und Fortbildungen sind in der Regel ökumenisch organisiert. Für die Planung, Wahrnehmung und Aufsicht dieser Aus- und Fortbildungen aller pastoralen Dienste in der Notfallseelsorge ist der/die örtliche Beauftragte für die Notfallseelsorge gemeinsam mit dem evangelischen Koordinator zuständig. Bei Bedarf ist es vielerorts möglich,  entsprechende Dienste des Hilfsdienstes und der Berufsfeuerwehren in Anspruch zu nehmen.

 

Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Notfallseelsorge

Seit Anfang 2011 beauftragt die Abteilung "Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen" auch ehrenamtlich tätige Frauen und Männer zur Mitarbeit in der Notfallseelsorge.

Der Titel ist "Mitarbeiter/in in der Notfallseelsorge" und nicht "Notfallseelsorger". Als Helfer der Seelsorge unterliegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso der Schweigepflicht, weil sie ihren Dienst im Auftrage des Seelsorgers ausüben.

Bei ehrenamlichen Mitarbeiter/innen in der Notfallseelsorge stellen wir hohe Anforderungen an die persönliche Eignung.

Die Qualifikation geschieht nach den Standards, auf die sich die katholische und evangelischen Kirchen in NRW geeinigt haben.

Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen erhalten zusätzliche Schulungen im religiösen und liturgischen Bereich.