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Die aktuelle Diskussion

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Die aktuelle Diskussion

zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe

Immer wieder nehmen sich Menschen das Leben, weil sie die nahende Pflegebedürftigkeit, den Verlust ihrer geistigen Fähigkeiten oder eine unheilbare Krankheit nicht ertragen können und wollen.

 

So erschoss sich Gunter Sachs im Alter von 78 Jahren. In seiner Begründung legte er dar, dass er zunehmende Gedächtnisprobleme habe und darin eine Alzheimer-Erkrankung sehe. Nicht klar ist, ob er sich diese Vermutung durch ärztliche Diagnose bestätigen ließ. Der Schriftsteller Wolfgang Herrndorf nahm sich im August 2013 48jährig das Leben. Er litt an einem unheilbaren Hirntumor und hatte nach mehreren Operationen und Chemotherapien beschlossen, sein Leben selbst zu beenden.

 

Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen stellt sich vielen ganz automatisch die Frage, welche Möglichkeiten es für die Situationen schwerer und auch drohender schwerer Erkrankung geben muss, ein als unerträglich empfundenes Leben zu beenden. Für einen Großteil der bundesdeutschen Bevölkerung (60 – 70 %) legt sich die „aktive Sterbehilfe“ nah. Auch unter Katholiken wird diese Form der Tötung schwerkranker und leidender Patienten zunehmend als akzeptabel erachtet. Die Speerspitze bildete der Theologe Hans Küng, der gemeinsam mit dem Schriftsteller Walter Jens bereits 1995 das Recht forderte, „dieses unerträglich gewordene Leben zu verkürzen und es … in einer letzten Hingabe in die Hände Gottes zurückzugeben.“ (FR vom 14.6.1995).

 

Immer wieder weisen Befürworter der aktiven Sterbehilfe darauf hin, dass die aktuelle Rechtsprechung in dieser Frage nicht die Haltung der Mehrheit der Bevölkerung widerspiegelt. Nachdem in einigen Nachbarstaaten der Bundesrepublik Gesetze erlassen wurden, nach denen die aktive Sterbehilfe straffrei bleibt – im Februar 2014 in Belgien sogar für schwerkranke Kinder - nehmen auch hierzulande die Stimmen zu, die eine ähnliche Gesetzgebung in der Bundesrepublik fordern. Gegenwärtig verfolgt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Absicht, organisierte Sterbehilfe grundsätzlich unter Strafe zu stellen, während sich der eigentlich zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD) zurückhält und erklärt, man habe sich bei den Koalitionsvereinbarungen (2013) darüber verständigt, dass eine solche Initiative aus der Mitte des Parlaments kommen müsse.


Die Fragestellung berührt innerhalb der aktuellen Debatte im Wesentlichen den Themenkomplex Suizid, insbesondere den assistierten Suizid und die Tötung auf Verlangen.

Die Diskussion um die (aktive) Sterbehilfe wird an allen Orten in unserer Gesellschaft und immer wieder geführt: Im Januar diesen Jahres standen sich in einer TV-Sendung bei Günther Jauch Franz Müntefering als Gegner und Udo Reiter als Befürworter der aktiven Sterbehilfe gegenüber und Zuschauer konnten mitdiskutieren. Das Thema wird auch von Spielfilmen (Million Dollar Baby, aktuell: Und morgen Mittag bin ich tot) und Zeitschriften wie Tageszeitungen in regelmäßigen Abständen aufgegriffen. Es ist deshalb für Seelsorger und für alle Engagierten, die als Ehrenamtliche im Erzbistum Köln Verantwortung tragen, wichtig, sich mit den Begriffen auseinanderzusetzen, die aktuelle Gesetzeslage zur Kenntnis zu nehmen, die theologischen Argumente nachvollziehen zu können und die eigene moralische Haltung zu dieser Frage gut zu reflektieren.

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Broschüre: Sterbebegleitung und Sterbehilfe

In unserer Argumentationshilfe finden Sie zunächst eine Klärung der Begriffe und die rechtliche Einordnung. | mehr...