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Gleiche Steuer – neues Verfahren: Die Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer – seit Monaten geht dieser Begriff durch die Medien, und irgendwie, soviel
ist gewiss, hat er etwas mit den Steuern auf Zinsen zu tun. Aber was genau? Und inwiefern ist auch
die Kirchensteuer davon betroffen?
Ab 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geordnet. Auf private Zinsen,
Dividenden und Gewinne z.B. aus Aktienverkäufen führen die Banken dann automa-tisch 25 Prozent
Steuern an das Finanzamt ab – die Abgeltungssteuer eben. Sie vereinfacht die Besteuerung
sowohl für den Steuerbürger als auch für die Finanzverwaltung: Denn bisher musste jeder
Steuerpflichtige seine Einkünfte aus Kapitalvermögen bei seiner Einkommens-teuererklärung angeben
und individuell versteuern. Das „erledigt“ zukünftig die Abgeltungssteuer; die
aufwendige Erklärung der Kapitalerträge in der Steuererklärung ist also nicht mehr nötig. Das ist
eine deutliche Entlastung für den Steuerbürger. Die Banken sind zur Abführung der Abgeltungssteuer
übrigens verpflichtet.
Zinsen, Dividenden und alle Einkünfte aus Kapitalvermögen unterlagen auch bisher schon der
Einkommensteuer und damit auch der Kirchensteuer (und dem Solidaritätsbeitrag). Des-halb ist die ab
2009 geltende Abgeltungssteuer keine neue Steuer und auch keine neue Quelle für die Kirchensteuer -
sie vereinfacht nur den Ablauf. Auch die Kirchensteuer wird zusammen mit der Abgeltungssteuer
abgeführt, sofern der Steuerpflichtige seiner Bank seine Konfession mitgeteilt hat. Viele Banken
haben zu diesem Zweck ihren Kunden entsprechende Fragebögen zugesandt. Wer also der Bank seine
Konfession mitteilt, ermöglicht ihr damit, die Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungssteuer mit
an das Finanzamt zu überweisen. Solche Kapitaleinkünfte sind damit abschließend besteuert und
brauchen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben zu werden. Hat die Bank keine Angaben zur
Konfession, muss der Steuer-pflichtige seine Kapitalerträge nach wie vor in seiner Steuererklärung
angeben, damit die Kir-chensteuer im Einkommensteuerbescheid festgelegt werden kann.
Die Abgeltungssteuer ermöglicht in manchen Fällen auch Spareffekte: Hat ein Steuerpflichtiger
beispielsweise einen höheren persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent, ist er mit der
pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent besser gestellt als bisher. Liegt der persönliche
Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, sollte der Steuerzahler seine
Kapitaleinkünfte wie bisher in der Einkommensteuererklärung angeben, damit sie mit seinem
günstigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden. Die von seiner Bank schon einbehaltene
Abgeltungssteuer und die darauf entfallende Kirchensteuer werden dann angerechnet.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Banken voraussichtlich ab 2011 die Konfession ihres
Kunden elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten und damit unkompliziert die
Abgeltungssteuer einschließlich Kirchensteuer abziehen können. Bis zur Einführung dieses
Informationssystems bleibt es bei den beiden Alternativen – entweder durch Konfessionsangabe
gegenüber der Bank gleich die Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer einbehalten zu lassen oder die
Kapitaleinkünfte nachträglich in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Selbstverständlich sind
bei beiden Verfahren der Datenschutz und das Steuergeheimnis gewahrt.
Mehr Informationen:
Rheinischer Merkur: Den Fiskus ausbremsen
zum Artikel
Steuer Forum Kirche: Zur Informationsplattform Kirchensteuer
hier
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