Finanzberichte und Wirtschaftspläne, Informationen zu Kirchensteuer, Immobilien und Bau:
Finanzberichte und Wirtschaftspläne, Informationen zu Kirchensteuer, Immobilien und Bau:
Die Abteilung Planung, Controlling, Steuern steuert die Wirtschaftsplanung des Erzbistums Köln und verantwortet das Finanzcontrolling des Erzbistums. Neben einem regelmäßigen Berichtswesen und der laufenden Beobachtung und Analyse der Finanzentwicklung gehört zum Finanzcontrolling die Mittel- und Langfristplanung, das Risiko- und Beteiligungsmanagement sowie das sogenannte Kirchensteuerclearing, über das die Weiterverrechnung von Kirchensteueranteilen an andere Bistümer erfolgt.
Ein weiterer Aufgabenbereich der Abteilung ist die Steuerung von steuerlichen Sachverhalten insbesondere der Umsatzsteuer sowie die Bearbeitung von Kirchensteuerangelegenheiten.
Das Finanz- und Rechnungswesen ist zuständig für die Organisation und Durchführung des Rechnungswesens des Erzbischöflichen Generalvikariates sowie für die Erstellung des Wirtschaftplans für das Erzbistum Köln unter der Berücksichtigung von kirchen- und finanzpolitischen Rahmendaten.
Der Bereich Betriebs- & Liegenschaftsmanagement verantwortet und steuert die Tagungszentren und Tagungsstätten des Erzbistums Köln. Das zweite Aufgabenfeld umfasst die Bearbeitung aller Grundstücksangelegenheiten sowie die Gebäudewirtschaft für die Liegenschaften des Erzbistums Köln.
Die vormalige Servicestelle Liegenschaften ist mit Reorganisation des Erzbischöflichen Generalvikariats Anfang 2023 überführt worden als ein dem Ökonomen unterstellter Bereich mit dem Bereichsnamen Liegenschaften Kirchengemeinden.
Der Bereich Liegenschaften Kirchengemeinden verwaltet für die mehr als 500 Kirchengemeinden des Erzbistums Köln die Liegenschafts- bzw. Grundstücksangelegenheiten insbesondere im Zusammenhang mit Erbbaurechten, Landpachten sowie Nutzungsverträgen zu unbebauten Grundstücken.
Die Verwaltung umfasst die Vertragsprüfung, -bearbeitung und -verwaltung, die Einholung der erforderlichen kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungen und die finanzielle Abwicklung aus den Verträgen, die in Zusammenhang mit kirchlichem Grundbesitz stehen.
Der Bereich berät die Kirchenvorstände weiterhin zum Erwerb/Verkauf/Tausch von unbebauten Grundstücken und begleitet die Vertragsverhandlungen bis zum genehmigungsfähigen Vertrag und dessen Umsetzung.
Auch für Flurbereinigungsverfahren ist der Bereich Liegenschaften Kirchengemeinden Ansprechpartner für die zuständigen Behörden.
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