Rechtsabteilung | Generalvikariat

Stabsabteilung Recht

Die Stabsabteilung Recht ist die Rechtsabteilung des Erzbischöflichen Generalvikariats. Sie hat die Aufgabe, den Erzbischof und den Generalvikar mit seiner Verwaltungsbehörde sowie die Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbände in allen Rechtsgebieten mit Ausnahme des Steuerrechts zu beraten.

Daneben nimmt die Stabsabteilung Recht die Aufsicht über das Ortskirchenvermögen wahr und erteilt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die notwendigen kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungen, insbesondere im Immobilienbereich.

Zudem übt sie die Aufgaben der kirchlichen Stiftungsaufsicht nach der Stiftungsordnung des Erzbistums aus.

Justitiarin ist Frau Dr. Daniela Schrader. Die Abteilung wird kommissarisch von Frau Dr. Heike Gassert geleitet.

Hier erreichen Sie uns:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Stabsabteilung Recht
Marzellenstraße 32
50668 Köln

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www.erzbistum-koeln.de/recht