Zum 1. Januar 2023 ist das neue Diözesangesetz zur Ordnung der Erzbischöflichen Kurie im Erzbistum Köln – das heißt der Bistumsverwaltung – in Kraft getreten. Damit wird die Änderung der Struktur des Erzbischöflichen Generalvikariats mit drei klar profilierten Geschäftsbereichen nach pastoralen, administrativen und wirtschaftlichen Belangen umgesetzt:
- Die Amtsleitung (Frank Hüppelshäuser) verantwortet den Bereich Verwaltung,
- der Generalvikar (Guido Assmann) ist Verantwortlich für den Bereich Pastoral,
- der Finanzdirektor und Ökonom (Gordon Sobbeck) ist für den Bereich Finanzen zuständig.
Die Konzentration des Amtsbereichs des Generalvikars und der Bischofsvikare auf theologisch-pastorale und strategische Aufgaben und die Errichtung des Amts einer Amtsleitung sollen einer leistungsfähigen Diözesanverwaltung dienen.