Im Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger, das am 18. März 2021 veröffentlicht wurde, wird Weihbischof Ansgar Puff ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt. Weihbischof Puff bat daraufhin darum, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben.
Am 24. September entschied Papst Franziskus, dass Weihbischof Puff seinen Dienst wieder aufnehmen soll.