BGHDUS-Stiftung

BGHDUS Stiftung

Wissen schützt

Die BGHDUS Stiftung setzt sich für die Wissensbildung von Kindern und Jugendlichen ein, die keinen Zugang zur Bildung haben.

Wissen eröffnet neue Möglichkeiten, nicht nur in beruflicher Hinsicht. Wissen und Bildung geben heranwachsenden Menschen Orientierung, ihr Leben rechtschaffen auszurichten, und bewahren sie oftmals vor folgenschweren Fehlern. Geld kommt und geht, aber Bildung ist das Kapital, auf dem junge Menschen aufbauen können. Bildung kann ihnen keiner nehmen, und sie stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

Daher liegen dem Stifter Markus Berghahn insbesondere Kinder und Heranwachsende am Herzen, die ohne die Unterstützung von Eltern oder verantwortlichen Bezugspersonen aufwachsen müssen oder aus diesen oder anderen Gründen keinen oder nur unzureichenden Zugang zu Bildung und Erziehung finden.

„Steh auf, nimm Dein Bett und geh!“(Mk 2,1-12). Dieses Bibelzitat dient Markus Berghahn als Lebensmotto: „Eine Grunderfahrung ist, vielen Menschen könnte es besser gehen, wenn sie aktiv statt passiv, initiativ und mutiger wären.“ Daher setzt er sich besonders ein für Hilfen zur Selbsthilfe. In Bildung und Wissen sieht er den Königsweg dazu.

Das Ziel seiner Stiftung ist, wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich benachteiligten jungen Menschen das Lernen und Hilfe zur Selbstentwicklung zu ermöglichen. Junge Menschen sollen befähigt werden, ihr gelerntes Wissen und ihre Erfahrungen anzuwenden und weiterzugeben. Denn Markus Berghahn ist überzeugt: „Aktive Menschen, die eigenverantwortlich andeln und über ein gutes Grundwissen, berufliche und persönliche Fertigkeiten sowie eine gute Herzensbildung verfügen, tragen wesentlich dazu bei, Leid zu verhindern, Frieden zu stiften, Grundrechte zu wahren und Verantwortung zu übernehmen.“

Die BGHDUS-Stiftung nimmt auch Spenden entgegen. Gerne senden wir Ihnen für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte denken Sie daran, uns zu diesem Zweck Ihre Anschrift mitzuteilen.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden und Zustiftungen bis 300 Euro