Zuschüsse/Gemeindeplan

Gemeindeplan

Zuschüsse für Veranstaltungen

Wenn Sie mit anderen ehrenamtlich in einer Gemeinde engagiert sind, wissen Sie, dass gemeinsame Planung der Pastoral, persönliche Weiterbildung und geistliche Vertiefung Hilfe und Motivation für die Arbeit sind. Diese Aktivitäten werden deshalb durch den 'Kirchlichen Gemeindeplan' bezuschusst. Konkret in Frage kommen:

Wochenenden mit Pfarrgemeinderäten, Pfarrverbandskonferenzen und Verbandsvertretungen von Kirchengemeindeverbänden Tagesveranstaltungen für Pfarrgemeinderäte, Wochenenden, die der pastoralen Vertiefung oder Planung mit Mitarbeiter/innen dienen, Tagesveranstaltungen bzw. Wochenenden für Katechet/inn/enrunden oder Messvorbereitungskreise, Besinnungstage für Gremien und Mitarbeitergruppierungen, innovative Maßnahmen (die z.B. der Kooperation im Seelsorgebereich dienen), Maßnahmen der Weiterbildung für die ehrenamtlichen Mitarbeite/rinnen. Zur Beantragung von Zuschüssen richten Sie bitte einfach ein formloses Schreiben an die Abteilung Ihrer jeweiligen Region (z.B. Nord 2). Nennen Sie Träger, Termin, Thema und Zielgruppe sowie voraussichtliche Teilnehmerzahl und Tagungshaus, ggf. Referent/in. Bitte geben Sie auch die Telefonnummer einer Kontaktperson für evtl. Rückfragen an. Danach erhalten Sie die Förderungszusage sowie alle erforderliche Unterlagen von uns zugeschickt.


Zum Umfang des Zuschusses einige Hinweise:

Die Zuschusshöhe für Maßnahmen von Gruppen, die Multiplikatoren sind (z. B. PGR, Katechetenkreis) beträgt z. Z. 12 € pro Tag und Teilnehmer/in oder höchstens 60 % der Tagungshauskosten.
Die Zuschusshöhe für kirchenmusikalische Gruppen beträgt z. Z. 7 € pro Tag und Teilnehmer/in. Für Gäste (Nicht-Mitglieder der Gruppe, z. B. Ehepartner, Kinder) kann ein Zuschuss in Höhe von z. Z. 6 € pro Tag und Person gegeben werden.

Es können in der Regel nur bis zu 30 Personen bei einer Veranstaltungsdauer von bis zu 3 Tagen bezuschusst werden. Wenn mehrere Gruppierungen gemeinsam eine Maßnahme durchführen, gilt diese Obergrenze nicht (z.B. Veranstaltungen mit mehreren Pfarrgemeinderäten).
Referentenhonorare: Für die Anzahl der durch den Kirchlichen Gemeindeplan honorierten Arbeitseinheiten gilt folgende Regelung:

  • ½ Tag → bis zu 5 Arbeitseinheiten
  • 1 Tag → bis zu 10 Arbeitseinheiten
  • 1 ½ Tage → bis zu 15 Arbeitseinheiten
  • Wochenend-Seminar → bis zu 18 Arbeitseinheiten

Dabei ist bei den mehrtägigen Maßnahmen die Verteilung der Arbeitseinheiten beliebig.

Fahrtkosten der Referenten werden bis maximal 200 km pro Veranstaltung bezuschusst. Fahrtkosten für die Vorbereitung, Parkgebühren, Telefonkosten und Büromaterial werden nicht erstattet.

Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Petra Lenßen.
Postadresse: Erzbistum Köln, Hauptabteilung Seelsorgebereiche, 50656 Köln oder an
gemeindeplan@erzbistum-koeln.de

Antragsformular

Petra Lenßen

Sachbearbeitung Kirchlicher Gemeindeplan 
Kontakt St. Mariä Himmelfahrt

F 0221 1642 1090