Erbbaurecht
Hinweise für die notarielle Bearbeitung von
I. Erbbaurechtsneubestellungen (unbebautes Grundstück)
II. Erbbaurechtsübertragungen (-veräußerungen)
III. Belastung von Erbbaurechten mit Grundpfandrechten
IV. Erbbaurechtsänderungsverträgen
Zur schnelleren Bearbeitung von Genehmigungsvorgängen rund um das Erbbaurecht ist es erforderlich, dass gewisse formelle Anforderungen der kirchlichen Aufsichtsbehörde in notariellen Urkunden und auch in den erforderlichen privatschriftlichen Erklärungen beachtet werden. Die wichtigsten formellen Grundlagen sind in dem nachstehenden Merkblatt zusammengefasst und sollen Arbeitshilfe für Notarinnen und Notare, aber auch für die mit den Vorgängen befassten Kirchengemeinden und Rendanturen sein.
Mit diesem Merkblatt möchten wir den Notariaten Informationen an die Hand geben, die es uns als auch den Kirchengemeinden im Erzbistum Köln ermöglichen, im Interesse der Erbbauberechtigten die Verfahrensabläufe bei der Erteilung der erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigung zu den einzelnen Rechtsgeschäften zu beschleunigten.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden kann; in materieller Hinsicht wird jeder Antrag auf Genehmigung gesondert geprüft.
Grundsätzliches
Soweit im Einzelfall Abweichungen erforderlich sind, empfehlen wir, diese mit dem jeweiligen Sachbearbeiter der Hauptabteilung SEELSORGEBEREICHE abzustimmen.